Auw: Offizielle Mitteilungen 03.07.2026
03.07.2026 Auw: offizielle MitteilungenEinhaltung Ruhezeiten
Gerne erinnern wir Sie an die geltenden Ruhezeiten gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Auw: In den Wohnzonen ist das Arbeiten mit lärmintensiven Geräten von 12 bis 13 Uhr, von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig ...
Einhaltung Ruhezeiten
Gerne erinnern wir Sie an die geltenden Ruhezeiten gemäss dem Polizeireglement der Gemeinde Auw: In den Wohnzonen ist das Arbeiten mit lärmintensiven Geräten von 12 bis 13 Uhr, von 21 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt. Zudem ist zwischen 22 und 6 Uhr jeglicher Lärm verboten, der die Nachtruhe der Nachbarschaft stören könnte. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Kirchen- und Weideglocken, dringende Arbeiten bei Notfällen sowie die Landwirtschaft und Gärtnereien in begründeten Fällen. Für Ausnahmen ist eine Bewilligung des Gemeinderates nötig.
Wir danken der Bevölkerung herzlich für die gegenseitige Rücksichtnahme.
Prüfungserfolg
Nach seiner dreijährigen Lehrzeit bei der Gemeindeverwaltung Auw hat Lukas Heim das Qualifikationsverfahren als Kaufmann EFZ mit sehr gutem Erfolg bestanden.
Der Gemeinderat und das gesamte Verwaltungsteam gratulieren ganz herzlich zu diesem grossartigen Erfolg und wünschen ihm für die Zukunft und den weiteren Lebensweg alles Gute und viel Glück.
Temporeduktion Mühlauerstrasse, 4. bis 26. Juli
Vom 4. bis 26. Juli führt die Pfadi Musegg aus Luzern ein grosses Lager mit rund 500 Teilnehmenden auf dem Gemeindegebiet von Auw, Mühlau und Sins durch. Der Lagerplatz befindet sich direkt an der Mühlauerstrasse, daher wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen den Schützenhäusern Auw und Mühlau aus Sicherheitsgründen von 80 km/h auf 60 km/h herabgesetzt. Im Bereich der Schlauchbrücken, welche die Wasserversorgung des Lagers sicherstellen, gilt eine Beschränkung von 30 km/h, signalisiert durch entsprechende Gefahrenschilder.
Wir danken den Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis und die erhöhte Vorsicht.
Ortsbürgergemeindeversammlung – Beschlüsse
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Art. 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni veröffentlicht. Die Ortsbürgergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
3. Genehmigung der Kreditabrechnung über zwei Photovoltaikanlagen mit E-Mobility-Installation bei den Liegenschaften Tribetfeldstrasse 4 und 6
4. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2025
5. Genehmigung über die Erhöhung des jährlichen Beitrags an die Einwohnergemeinde Auw von bisher Fr. 25’000.00 auf neu Fr. 50’0000.00
6. Genehmigung des Budgets 2027
An der Ortsbürgergemeindeversammlung haben von den 225 Stimmberechtigten 53 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 45. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme von Traktandum 5, sind rechtskräftig gefasst worden und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens beim Traktandum 5 können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendum, und damit das Begehren um Urnenabstimmung, gilt als zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich verlangt wird.
Baubewilligung
Folgendem Bauherrn wird unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung erteilt:
– Villiger Marlis, für die Installation einer Klimaanlage, beim Gebäude Nr. 604, auf Parzelle 741, Bergstrasse 6a
