Der Verband Freie Landschaft Schweiz hat zwei eidgenössische Volksinitiativen lanciert, mit dem Ziel, den Waldschutz und den Gemeindeschutz im Zusammenhang mit der Windenergie sicherzustellen. Der Verein Pro Lindenberg ist Mitglied von Freie Landschaft Schweiz.
Was will die ...
Der Verband Freie Landschaft Schweiz hat zwei eidgenössische Volksinitiativen lanciert, mit dem Ziel, den Waldschutz und den Gemeindeschutz im Zusammenhang mit der Windenergie sicherzustellen. Der Verein Pro Lindenberg ist Mitglied von Freie Landschaft Schweiz.
Was will die Gemeindeschutz-Initiative?
Die Politiker wollen die Gemeinden immer mehr entmachten. In einigen Kantonen kann die Bevölkerung überhaupt nicht mehr über Windindustriezonen mitentscheiden (Luzern, Zürich, Solothurn, Schaffhausen usw.). Die Gemeindeschutz-Initiative verlangt, dass die betroffenen Gemeinden zwingend über Windindustriezonen abstimmen können. Damit wird auch verhindert, dass einzelne Gemeinden weit weg von ihrem Zentrum, unmittelbar an der Grenze zu Nachbargemeinden Windturbinen hinstellen können.
Was will die Waldschutz-Initiative?
Für den Bau einer Windturbine im Wald mit Montageplatz und Zufahrtswegen müsste ca. die Fläche eines Fussballfeldes abgeholzt werden. Ein Teil davon muss permanent für Wartungsarbeiten frei bleiben. Die Waldschutz-Initiative verbietet das Roden von Wäldern für Windindustriezonen und den Bau von Windrädern in unmittelbarer Waldnähe.
Warum sind die beiden Schutzinitiativen wichtig?
Am 9. Juni 2024 stimmte das Schweizervolk dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (dem so genannten Mantelerlass) zu. Diese Vorlage enthielt auf 38 Seiten eine Vielzahl von neuen Gesetzesartikeln. Einzelne Teile davon waren breit akzeptiert, andere waren umstritten. Umstritten waren die Entmachtung der Gemeinden bezüglich der Baubewilligung von Windturbinen und die Unterordnung des Natur- und Umweltschutzes unter das nationale Interesse des Windstroms. Dagegen ergriff das Bündnis für Natur und Landschaft Schweiz erfolgreich das Referendum.
Vor der Abstimmung zum Stromgesetz vom 9. Juni 2024 unterstrich Bundesrat Albert Rösti wiederholt, dass keiner Gemeinde Windturbinen aufgezwungen würden. Es würden sowieso nur wenige gebaut, und der Schutz der Natur sei gewährleistet.
Die Entwicklung geht aber seit der Abstimmung in eine ganz andere Richtung. Zum Beispiel wurden in den Kantonen Luzern, St. Gallen und Schaffhausen Gemeindeabstimmungen über Windparks inzwischen abgeschafft. Im Aargau sind wir zwar noch nicht so weit, aber es ist nicht garantiert, dass die Autonomie der Gemeinden auf Dauer gewährleistet bleibt. Die «Massnahme 19» der Anhörung zur «Revision energieAargau 2025» postuliert Bestrebungen zur Schwächung der Gemeindeautonomie. Das wird beschönigt als «Verfahrensbeschleunigung» bezeichnet.
Der Axpo-Chef Christoph Brand sagte in einem Interview, dass er in der Schweiz 1‘200 Windräder bauen möchte. Im dicht besiedelten Mittelland müsste die Hälfte davon in Wäldern errichtet werden.
Die Sammelfrist für beide Initiativen läuft noch bis zum 30. Juli 2025. Sie sind als direkt anwendbares Verfassungsrecht formuliert.
Verein Pro Lindenberg: Urs Waltenspül, Mitglied des Vorstandes