Der Souverän hat anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Mai 2018 dem Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, Siedlung und Kulturland im Bruttobetrag von 212’000 Franken zugestimmt. Die Phase I (Grundlagen und räumliches ...
Der Souverän hat anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Mai 2018 dem Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, Siedlung und Kulturland im Bruttobetrag von 212’000 Franken zugestimmt. Die Phase I (Grundlagen und räumliches Entwicklungsleitbild) sowie Phase II (Entwurf der Planungsinstrumente) der Revision sind grösstenteils abgeschlossen. Die Vorlage wird voraussichtlich noch in diesem Jahr zur abschliessenden Vorprüfung bei den kantonalen Behörden eingereicht.
Der beschlossene Verpflichtungskredit ist aber ausgeschöpft. Gestützt auf Kostenschätzungen ist für die restliche Phase III (Auflage, Einwendungen, Gemeindeversammlung, Genehmigungsverfahren usw.) noch mit Kosten von rund 25’000 Franken zu rechnen. Weiter mussten zusätzliche Fachgutachten sowie bodenkundliche Untersuchungen in Auftrag gegeben werden, welche noch einmal mit 20’000 Franken zu Buche stehen.
Die Mehrkosten sind durch neue gesetzliche Vorgaben in der kantonalen Bauverordnung, Änderungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gewässerräume sowie Abklärungen und Besprechungen rund um das Naturschutzgebiet Schachen entstanden.
Normalerweise muss in einem solchen Fall, wenn der gesprochene Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ein Zusatzkredit durch die Einwohnergemeindeversammlung eingeholt werden. Da aber bei Ablehnung des Zusatzkredits durch die Gemeindeversammlung die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) nicht abgeschlossen werden könnte, würde dies zu bedeutenden nachteiligen Folgen für die Gemeinde führen.
Gemäss § 90i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) kann der Gemeinderat in einem solchen Fall den Zusatzkredit eigens bewilligen und die Finanzkommission darüber informieren. Mit der Genehmigung der Kreditabrechnung werden allfällige Mehrausgaben bewilligt.
In den letzten Tagen bewilligte der Gemeinderat unter Berücksichtigung der bedeutenden nachteiligen Folgen für die Gemeinde bei Ablehnung durch die Gemeindeversammlung den Zusatzkredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung im Betrag von 50’000 Franken. Anschliessend setzte er die Finanzkommission über den Entscheid in Kenntnis. Der Gemeinderat informiert im Sinne der Transparenz auf diesem Weg und nimmt diese Möglichkeit für die Bewilligung von Zusatzkrediten nur in absoluten Ausnahmesituationen in Anspruch.
Der Gemeinderat