Zukunftsprojekt Deponie Babilon: Weichenstellung für Oberrüti Fragen an Gemeindeammann Urban Stenz
11.09.2026 OberrütiWorum geht es bei der geplanten Erweiterung der Deponie Babilon genau?
Seit 2016 betreibt die Deponie Freiamt AG die Deponie Babilon in Dietwil. Da diese in Kürze vollständig aufgefüllt sein wird, soll eine Norderweiterung vorgenommen werden. Das geplante ...
Worum geht es bei der geplanten Erweiterung der Deponie Babilon genau?
Seit 2016 betreibt die Deponie Freiamt AG die Deponie Babilon in Dietwil. Da diese in Kürze vollständig aufgefüllt sein wird, soll eine Norderweiterung vorgenommen werden. Das geplante Vorhaben ist ein gemeindeübergreifendes Projekt mit unserer Nachbargemeinde Dietwil. Das gesamte zusätzliche Auffüllvolumen beträgt 1,4 Millionen Kubikmeter für unverschmutzten Aushub und Ausbruch (Deponie Typ A). Dieses Volumen wird hälftig geteilt: Je 700’000 m³ entfallen auf Dietwiler und auf Oberrüter Gebiet. In Oberrüti betrifft dies den neuen Perimeter «Chäferen» mit einer Fläche von 10,26 Hektaren direkt an unserer Gemeindegrenze. Die geplante Auffülldauer erstreckt sich über ca. 8 Jahre, davon 4 Jahre in Dietwil und 4 Jahre in Oberrüti mit einer anschliessenden zweijährigen Renaturierungsphase.
Welche finanziellen Auswirkungen hat das Projekt für die Gemeinde Oberrüti?
Das Projekt bringt Oberrüti erhebliche finanzielle Erträge und nutzt gleichzeitig eine bereits eingespielte, gut funktionierende Infrastruktur. Durch die vertraglich vereinbarte Deponiegebühr, die zwischen den Gemeinden und den Landeigentümern aufgeteilt wird, fliessen der Einwohnergemeinde Oberrüti über die Betriebszeit von 10 Jahren Einnahmen von insgesamt rund Fr. 1,75 Millionen zuzüglich Steuereinnahmen der privaten Landeigentümer zu. Dies entspricht einem Gegenwert von etwa 5 Steuerprozentpunkten über diesen Zeitraum. Zudem müssen wir keine neue Infrastruktur bauen: Waage, Radwaschanlage und die Zufahrten werden vom bestehenden Betrieb in Dietwil weitergenutzt.
Welche ökologischen Aufwertungen sind im Rahmen der Deponierung vorgesehen?
Auch wenn das Vorhaben vorübergehend einen Eingriff in unser Kulturland bedeutet, sind umfangreiche Kompensationen vorgesehen. Das Projekt sieht vor, dass mindestens 15 % des gesamten Ablagerungsperimeters als ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden. Neben der Offenlegung und Revitalisierung von Gibelbach und Ausserfeldbach wird der Wildtierkorridor von nationaler Bedeutung (AG-28) geschützt und gezielt durch ökologische Begleit- und Vernetzungsmassnahmen aufgewertet. Die gesamte Deponie wird zudem als «wandernde Baustelle» betrieben, was bedeutet, dass bereits aufgefüllte Etappen sofort wieder rekultiviert und der Landwirtschaft oder Natur zurückgegeben werden.
Viele Anwohner sorgen sich wegen Lärm- und Staubbelastung. Was kann man dazu sagen?
Diese Bedenken nehmen wir im Gemeinderat sehr ernst. Bereits heute sind Massnahmen wie die Befeuchtung der Fahrwege bei Trockenheit und eine professionelle bodenkundliche sowie betriebliche Begleitung vorgesehen. Im Rahmen der Mitwirkung wurden wertvolle Vorschläge aus der Bevölkerung an uns herangetragen: Beispielsweise die Prüfung von modernen, breitbandigen BBS-Rückfahrwarnern («White Sound») für Baumaschinen, die im Gegensatz zu den schrillen, herkömmlichen Pieptönen deutlich weniger störend für das Siedlungsgebiet sind. Auch Massnahmen zur Staubbindung wie temporäre Schutzwände oder Sprühnebelanlagen wurden vorgeschlagen. Solche konkreten Betriebsbedingungen und Immissionsschutzmassnahmen werden im nachgelagerten Gestaltungsplanverfahren und im Baugesuch detailliert geprüft und rechtsverbindlich festgelegt.
Wie wirkt sich die Deponieerweiterung auf den Lastwagenverkehr in der Gemeinde aus?
Bezüglich des Verkehrsaufkommens ändert sich im Vergleich zur aktuellen Situation nichts. Fachgutachten prognostizieren durchschnittlich 80 Lastwagenfahrten pro Tag, an intensiven Spitzentagen bis zu 121 Fahrten. Da diese Mengen dem bisherigen Betrieb entsprechen, entsteht durch die Norderweiterung keine zusätzliche Verkehrsbelastung für unsere Strassen. Zudem erfolgt die gesamte Anlieferung weiterhin über die bereits bestehende Zufahrt und Betriebsinfrastruktur auf Dietwiler Gebiet.
Welche Auswirkungen haben die Bachverlegungen auf den Hochwasserschutz?
Im Zuge des Projekts wird den bestehenden Bächen – dem Gibelbach und dem Ausserfeldbach – durch eine Offenlegung und Revitalisierung deutlich mehr Platz gegeben. Die Fläche des gesammelten Wassers (das Gesamteinzugsgebiet) bleibt dabei vor und nach der Deponierung genau gleich gross. Allerdings wird der neue, rekultivierte Boden nach Abschluss der Deponiephase qualitativ besser strukturiert sein, wodurch er mehr Wasser aufnehmen und speichern kann. Hang- und Regenwasser werden zudem kontrolliert gefasst, um ein erhöhtes Hochwasserrisiko für angrenzende Wiesen oder Liegenschaften auszuschliessen.
Aus der Bevölkerung kam der Wunsch nach einer visuellen Darstellung. Wie wird diese umgesetzt?
Um die Geländehöhe – die im Mittel rund sechs Meter beträgt – räumlich greifbar zu machen, verzichtet die Deponie Freiamt AG auf eine physische Profilierung im Gelände. Stattdessen wird ein Gipsmodell erarbeitet, welches der Bevölkerung direkt zur Veranschaulichung gezeigt und präsentiert werden soll. Damit wird sichergestellt, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner ein realistisches Bild der veränderten Topografie und der zukünftigen Sichtachsen machen können.
Worüber genau stimmt die Gemeinde im November ab, und wie sieht das weitere Vorgehen aus?
An der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 18. November 2026 um 19.30 Uhr geht es im aktuellen Stand ausschliesslich um die raumplanerische Festlegung der Fläche der Deponiezone (Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung). Es wird also nur über das «Ob» und die geografische Begrenzung der Zone entschieden. Alle technischen Details wie Etappierung, Lärmschutzkonzepte oder die genaue Ausgestaltung des Hochwasserschutzes sind nicht Teil dieser Abstimmung. Diese verbleiben für die nachgelagerten Verfahren (Gestaltungsplan und Baugesuch), in welchen der Bevölkerung die vollen Mitsprache- und Rechtsmittel offenstehen.

