Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements
Bau, Verkehr und Umwelt und der Abteilung Prävention der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am Dienstag, 1. Juli eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben ...
Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements
Bau, Verkehr und Umwelt und der Abteilung Prävention der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am Dienstag, 1. Juli eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 2 «mässig» auf die Stufe 3 «erheblich» zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation. Möglicherweise wird sich die Waldbrandgefahr weiter erhöhen, was weitere Massnahmen (Feuerverbot) erfordern würde.
Massnahmen bei Stufe 3
Die Verantwortlichen der Abteilung Wald und der AGV rufen die Bevölkerung deshalb zu grosser Vorsicht beim Feuern im Freien auf. Aufgrund der nun festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» ist die Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
– Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
– Im Wald nur in befestigten Feuerstellen feuern
– Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.
– Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
– Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.
Weitere Informationen sind auf unserem Web abrufbar unter: www.ag.ch
>Trockenheit – Waldbrandgefahr