Der Bund hat im Januar Fragebögen zur Volkszählung verschickt. Die Frist für die beantwortete Rücksendung war am 29. Januar. Wer diese verpasst hat, bekommt ein Erinnerungsschreiben.
RAHEL HEGGLIN
Die Volkszählung dient dem Bund, die ...
Der Bund hat im Januar Fragebögen zur Volkszählung verschickt. Die Frist für die beantwortete Rücksendung war am 29. Januar. Wer diese verpasst hat, bekommt ein Erinnerungsschreiben.
RAHEL HEGGLIN
Die Volkszählung dient dem Bund, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu Themen wie Religionsgemeinschaften, Familien- und Wohnverhältnisse zu befragen. Gut 200’000 Personen haben einen solchen Fragebogen im Januar per Post erhalten. Mit den Antworten kann das Bundesamt für Statistik (BFS) den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel dokumentieren. Es werden Antworten auf die Altersstruktur, den Anteil an Ausländerinnen und Ausländer oder zum Arbeitsmarkt gefunden. Eine solche Volkszählung ist keine Erfindung der Schweiz, sondern wird in praktisch allen Staaten der Welt durchgeführt.
Gebühr für Nicht-Ausfüllung
Wer einen Fragebogen im Januar zugeschickt bekam, muss diesen auch ausfüllen. Und zwar vollständig und korrekt. Wer die Abgabefrist 29. Januar verpasst hat, bekommt vom Bundesamt für Statistik zwei Erinnerungsschreiben. Das erste am 9. Februar. Wird der Fragebogen wieder nicht retourniert, kommt ein zweites Schreiben am 22. März. Sollte auch danach der Fragebogen nicht retourniert werden, könnte eine Aufwandentschädigung in Rechnung gestellt werden.
Daten werden gelöscht
Wird der Fragebogen zurück gesendet, werden die ausgefüllten Daten aus den Daten des Einwohner-, Gebäude- und Wohnungsregister ergänzt. Dabei prüft das Bundesamt für Statistik, ob diese Daten mit den gemachten Angaben übereinstimmen. Sollten Abweichungen vorkommen, kann die betroffene Person telefonisch kontaktiert werden. Im Herbst 24 werden die Daten dann bereinigt und anonymisiert. Sämtliche Informationen wie Namen, Adresse oder AHV-Nummern werden dabei entfernt. Es werden keine Daten an die Bundesbehörden weitergeben. Zudem löscht das BFS die Fragebögen im Dezember.
Ergebnis der Auswertung
Die Ergebnisse können auf der Website des Bundes angesehen werden. Auf der animierten Website www.atlas.bfs.admin.ch/maps/193/de/14428_14427_14426/22992.html sind die historischen Daten aus den Volkszählungen ab dem Jahr 1850 dargestellt.