Natur Ihren Anblick sind wir gewohnt. Sie zieren so manchen Garten. Doch sind sie auch invasive Neophyten und dürfen ab dem 1. September nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
IRIS CAGLIONI
Die hierzulande nicht heimischen Gewächse schaden der ...
Natur Ihren Anblick sind wir gewohnt. Sie zieren so manchen Garten. Doch sind sie auch invasive Neophyten und dürfen ab dem 1. September nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
IRIS CAGLIONI
Die hierzulande nicht heimischen Gewächse schaden der natürlichen Artenvielfalt. Darunter fallen nicht nur die bekannten und wild wachsenden Riesen-Bärenklau oder Ambrosia, sondern auch der Kirschlorbeer, der Sommerflieder, die Chinesische Hanfpalme, der Japanische Bambus, der Essigbaum und noch weitere Arten.
Die ursprünglich nicht bei uns vorkommenden Neophyten gelangten durch den Menschen als Nutz- oder Gartenpflanze oder durch Einschleppung zu uns. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich um invasive Neophyten, das bedeutet, sie haben einen üppigen Wuchs und verdrängen dadurch die einheimischen Arten auf negative Art.
Einige Beispiele
Der Kirschlorbeer ist die beliebte Hecke, die Sichtschutz gibt, der Sommerflieder blüht leuchtend und die Chinesische Hanfpalme oder auch «Tessiner Palme» genannt, vermittelt Feriengefühle. Doch sie und weitere Arten sind gebietsfremde Pflanzen und können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Die im März vom Bund beschlossene, angepasste Freisetzungsverordnung tritt am 1. September in Kraft. Dann stehen diese bekannten und liebgewonnenen Bäume und Stauden neu auf der Liste der verbotenen Pflanzen. Damit will der Bund den invasiven Neophyten den Kampf ansagen und die weitere Ausbreitung verhindern.
Hiesiger, passender Ersatz
Doch gibt es valable Alternativen von einheimischen Pflanzen, die durch die Gärtnereien empfohlen werden. Einheimische Pflanzen haben positive Auswirkungen auf Mensch und Natur. Sie fördern Schmetterlinge und Vögel, blühen schön und locken Honig- und Wildbienen an. Die meisten wachsen langsam und benötigen wenig Pflege. Zudem können einige Blüten und Früchte für wunderbare Menüzubereitungen genutzt werden.
Fachmännischer Rat ist empfohlen
Hier in der Region findet sich in vielen Gärten der Kirschlorbeer, der Sommerflieder, die Lupinie oder auch die Chinesische Hanfpalme.
Wer sich also überlegt, ob eine Neubepflanzung einer immergrünen Hecke eine Option darstellt, kann sich im Fachhandel beraten lassen. Etwa die Eiben oder Ölweiden können als Heckenpflanzen genutzt werden.
Anstelle des Sommerflieders kann Mönchs pfeffer oder Holunder stehen. Statt der «Tessiner Palme» zaubern Zwergpalmen, Oleander oder Olivenbäume ein malerisches Ambiente in die Hausgärten.
Es soll gesagt sein, dass die Listen-Pflanzen nicht zwingend aus den Gärten entfernt werden müssen, der Kanton würde es aber empfehlen. Doch ist es wichtig, die Verbreitung einzudämmen. Gärtnerei-Inhaber Guido Waldispühl kennt die Problematik und weiss Rat. Hierzu zeigt er zwei Beispiele auf: «Der Kirschlorbeer kann zur Blütezeit geschnitten werden, das stoppt die Samenbildung. Die Samen und Wurzeln dieser Pflanze müssen im Kehricht entsorgt werden. Bei der Tessiner Palme kann durch das Entfernen der Fruchtdolden nach der Blütezeit viel erreicht werden.»
Waldispühl betont, wie wichtig dabei die richtige Entsorgung im Kehricht ist. Ein informativer Prospekt, herausgegeben vom Kanton Aargau, kann bei ihm kostenlos bezogen werden. Auf www.ag.ch/neobiota finden sich viele wertvolle Informationen zum Thema.
Worauf ist speziell zu achten
Verbreitungsgefahr besteht durch: Wind, Wurzelbrut, Samenwurf, Vögel, Aushub und Schnittgut. Das vermehrungsfähige Pflanzenmaterial ist unterschiedlich, meist sind es die Samen, Wurzeln, Ausläufer, zum Teil auch Blüten und Stängel. Dieses Pflanzenmaterial ist im Neophytensack und im Kehricht zu entsorgen. Diese speziellen Neophytensäcke werden von vielen Gemeinden angeboten. Die abschliessende Liste der verbotenen Pflanzen findet man auf www.newsd.admin.ch/ newsd/message/attachments/86380. pdf.