pd | Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www. aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, ...
pd | Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www. aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Die Ablesungen werden unter Einhaltung der aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Marc Ritter, CEO der AEW Energie AG.
Kantonspolizei mahnt zur Wachsamkeit
Am letzten Freitag wurde in Kaiserstuhl eine 85-jährige Frau Opfer eines Betrügers. Die Frau befand sich um 17 Uhr kurz vor ihrem Wohnort, als ein unbekannter Mann ihr half, ins Haus zu gelangen. Dabei gab er an, den Strom ablesen zu müssen. Diesen Vorwand nutzte er, um in das obere Stockwerk zu gelangen.
Als der Mann kurze Zeit später das Haus wieder verlassen hatte, stellte die Rentnerin fest, dass ihr Portemonnaie mit Bargeld fehlt. Ebenfalls wurde mit ihrer Bankkarte Bargeld bezogen.
Dieses Vorgehen ist der Polizei bekannt. Zuerst wird das Vertrauen gewonnen, indem vornehmlich älteren Bewohnern Hilfe angeboten wird. Dann verschafft sich die Täterschaft mit einem Trick den Zugang ins Haus – in diesem Fall als «Stromableser». Letztlich stellt man fest, dass diverse Sachen gestohlen wurden.
Die Polizei rät in solchen Fällen, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen oder jeweils eine Vertrauensperson beizuziehen. Zudem sollen Bankkarten und PIN immer getrennt voneinander aufbewahrt werden.