Stand allgemeine Neubewertung der Liegenschaften
12.12.2025 InformationenPer Ende Oktober 2025 erfolgte der Versand der ersten Tranche von rund 245’000 Schätzungsverfügungen an die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. Der Versand von weiteren rund 40’000 Verfügungen wird Ende Dezember 2025 folgen.
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Per Ende Oktober 2025 erfolgte der Versand der ersten Tranche von rund 245’000 Schätzungsverfügungen an die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer. Der Versand von weiteren rund 40’000 Verfügungen wird Ende Dezember 2025 folgen.
pd | Mit der Steuergesetzrevision Schätzungswesen wurden im Kanton Aargau Änderungen in der Liegenschaftsbewertung eingeführt. Die Revision war nötig, um die bundesrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Verfügungen enthalten die neuen Schätzungswerte (Steuerwert und Eigenmietwert), welche erstmals für die Steuererklärung 2025, die im Frühjahr 2026 ausgefüllt werden muss, massgebend sind. Bislang basierten die Steuerwerte auf den Immobilienpreisen von 1998. Mit der aktuellen allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau wurde die Wertbasis nun auf das Jahr 2024 festgelegt. Entsprechend ist die Entwicklung der Immobilienpreise der letzten 26 Jahren in den neuen Steuerwerten enthalten, weshalb die meisten Steuerwerte deutlich höher ausfallen.
Einsprachen im erwarteten Umfang
Die erste Tranche der 245’000 Verfügungen wurde zwischen dem 27. und 30. Oktober zugestellt. Damit liefen die Fristen – je nach individueller Zustellung – zwischen dem 26. November und dem 1. Dezember ab. Beim Kantonalen Steueramt sind (Stand 1. Dezember 2025) 11’783 Einsprachen eingegangen, was einem Anteil von 4,7 Prozent entspricht. «Das liegt im erwarteten Umfang. Bei der letzten allgemeinen Neubewertung im Jahr 1999 sind ebenfalls rund 5 Prozent Einsprachen eingegangen», so Regierungsrat Dr. Markus Dieth.
Noch offene Zustellungen
Versand der zweiten Tranche der Verfügungen: Bis Ende Dezember sollen, wie geplant, die noch ausstehenden 40’000 Verfügungen verschickt werden, sodass den meisten Eigentümerinnen und Eigentümern ihre Verfügung in der ersten Januarwoche zugestellt werden wird. Damit beginnt die gesetzliche Einsprachefrist von 30 Tagen mit dem Tag nach der Zustellung der Verfügung. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Bei einer fristgerechten Einsprache kann die detaillierte Begründung oder eine Zweitschätzung im Rahmen des Einspracheverfahrens nachgereicht werden. Ein kleiner Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer erhält die Verfügung aufgrund von noch offenen Verfahren oder grundbuchlichen Vorgängen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Verfügung bis Ende Januar 2026 noch nicht erhalten haben, können sich per E-Mail (grundstueckschaetzung@ag.ch) oder telefonisch (062 835 27 45) nach dem Stand ihrer Verfügung erkundigen.
Versand korrigierter Verfügungen
Bei den versendeten Verfügungen Ende Oktober waren bei rund 6’500 die Bezeichnungen bei den Adressund Eigentümerangaben fehlerhaft. 4’452 Betroffene haben sich daraufhin beim Kantonalen Steueramt gemeldet und eine korrigierte Version der Schätzungsverfügung angefordert. Die korrigierten Verfügungen werden in den nächsten drei Wochen zugestellt. Die neue Einsprachefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Zustellung der korrigierten Verfügung.
Definitive Steuerveranlagung
Mit der Bearbeitung der Einsprachen wird im Januar 2026 begonnen. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass die provisorischen Steuerrechnungen die Basis der neuen Schätzungswerte berücksichtigen. Die Einsprache hat jedoch aufschiebende Wirkung für die definitive Steuerveranlagung. Die definitive Veranlagung mit der allfälligen Korrektur in der Steuerrechnung erfolgt auf Basis des rechtskräftigen Schätzungswerts.
