Pflegende Angehörige schuften, Spitex-Firmen kassieren
29.08.2025 RegionEs ist kaum vorstellbar: Aber Spitex-Firmen können sich durch die Restkostenfinanzierung eine goldene Nase verdienen, ohne grossen Aufwand. Das Kantonsparlament wollte diesem Treiben einen Riegel vorschieben. Doch statt Geld zu kürzen, erhöhte der Regierungsrat den ...
Es ist kaum vorstellbar: Aber Spitex-Firmen können sich durch die Restkostenfinanzierung eine goldene Nase verdienen, ohne grossen Aufwand. Das Kantonsparlament wollte diesem Treiben einen Riegel vorschieben. Doch statt Geld zu kürzen, erhöhte der Regierungsrat den Ansatz.
RAHEL HEGGLIN
Um das umstrittene Geschäftsmodell zu verstehen, muss etwas ausgeholt werden. Im Jahr 2019 erstritt ein pflegebedürftiger Mann vor dem Bundesgericht, dass Angehörige für seine Pflege finanziell durch die Grundversicherung der Krankenkasse entschädigt werden. Um diese Entschädigung zu erhalten, setzte das Bundesgericht eine Anstellung des Angehörigen bei einer Spitex-Firma voraus. Die Spitex wiederum soll die Angehörigen fachlich begleiten und Kurse anbieten. Für diese Leistungen wird auch sie entschädigt. «Aktuell wird ein Stundenlohn von 52.60 Franken durch die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Zusätzlich können die Spitex-Firmen Restkosten bei den Gemeinden über die Clearingstelle geltend machen», erklärt die Mitte-Kantonsparlamentarierin Franziska Stenico-Goldschmid. Für Spitex-Firmen ohne Leistungsauftrag ist dieser im Kanton Aargau 25.50 Franken, für diejenigen mit Leistungsauftrag wurde der Betrag mit den Gemeinden direkt verhandelt und ist meistens höher. «Die Spitex-Firmen mit Leistungsauftrag haben den ambulanten Grundversorgungsauftrag zu erfüllen. Es sind hauptsächlich die Spitex-Firmen mit dem grün/ blauen Logo», erklärt Stenico und ergänzt: «Die Grün / Blauen sind Non- Profit-Organisationen und haben bisher vermieden, pflegende Angehörige anzustellen.»
Erhöhung des Ansatzes
Anders aber viele private Spitex-Firmen, die seit dem Urteil wie Pilze aus dem Boden geschossen sind und weder einen Leistungsauftrag mit den Gemeinden noch einen Branchenvertrag abgeschlossen haben. «Oft haben die Firmen nur einen geringen Bezug zur Pflegebranche. Sie beantragten eine Betriebsbewilligung, stellen zwei diplomierte Pflegefachpersonen an, und diese rekrutierten dann pflegende Angehörige. Während diese die eigentliche Pflegearbeit erledigen, füllt die Organisation lediglich die Bedarfsmeldungen aus, liefert die digitale Infrastruktur und erzielt hohe Einnahmen», erklärt Stenico-Goldschmid. Diesem Treiben wollte das Kantonsparlament einen Riegel vorschieben und hat einen Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen. «Wir wollen, dass keine Restkosten mehr abgerechnet werden dürfen, wenn die Arbeit von Angehörigen ausgeführt wird. Die Ausnahme soll gelten, wenn professionelle Spitex-Fachpersonen etwa Schulungen, Kontrollen oder administrative Leistungen übernehmen», so die Mitte-Politikerin. Doch statt den Vorstoss umzusetzen, hat der Regierungsrat entschieden, den bestehenden Restkostenansatz per Januar 2026 um 1,3 Prozent Teuerung zu erhöhen. «Damit werden Steuergelder und Krankenkassenprämien sinnlos verschwendet und in die Höhe getrieben», regt sich Stenico-Goldschmid auf. Dass Angehörige in die Rolle der Pflegenden schlüpfen und dafür Geld erhalten, findet sie grundsätzlich gut. «Aber ich sehe den Kanton in der Pflicht, diese gesetzlich gegen psychische und physische Ausbeutung zu schützen und die Bereicherung anderer zu unterbinden.»
Restkosten für (fast) nichts
Die Idee der Restkostenfinanzierung war es, Aufwände wie Administration, Wegzeit, Ausbildung oder Fahrzeuge zu decken. Wenn nun aber jemand einem pflegebedürftigen Angehörigen im selben Haushalt beim Duschen, Essen oder bei Toilettengängen hilft, braucht die Spitex, über die diese Person angestellt ist, weder ein Auto noch gibt es Fahrspesen. Trotzdem werden aber Restkosten abgerechnet. Das heisst: nebst dem Grundtarif von 52.60 Franken mindestens nochmals 25.50 Franken, was einen Stundenlohn von 78.10 Franken ergibt. «Die pflegenden Angehörigen erhalten von diesem Geld 32 bis 37.50 Franken pro Stunde, was grundsätzlich eine faire Entlöhnung ist. Das Unverschämte ist, dass Restkosten über die Clearingstelle abgerechnet werden können. Und das pro pflegende Angehörige und pro Stunde!», so Stenico-Goldschmid. Rechnet man mit diesem Beispiel, also 32 Franken plus Sozialleistungen, ergibt das zirka 40 Franken, welche die Spitex-Firma für eine angestelle, pflegende Angehörige zahlen muss. Die übrigen 38.10 bleiben beim Unternehmen.
Adäquate Finanzierung
Auch im Oberfreiamt sind private Spitex-Firmen im Einsatz. Unter anderem AsFam (Aargau GmbH) oder der Pflegehero. Beide Unternehmen haben keinen Leistungsauftrag und können daher nur den tieferen Restkosten-Ansatz abrechnen. «Diesen Betrag brauchen wir zur Deckung restlicher Betriebskosten und wichtige Angebote zur Ausbildung und zur persönlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen», sagt der Geschäftsführer von As-Fam (Aargau GmbH), Kenny Kunz. Das Gleiche sagt auch Michael Zellweger, Geschäftsführer vom Pflegehero. Zudem zahle man Wochenend- und Feiertagszuschläge und übernehme Ausbildungskosten der pflegenden Angehörigen. Beide sind der Meinung, dass diese Restkosten eine adäquate Finanzierung ergeben. Zellweger stört sich jedoch an Spitex-Firmen, welche einen Leistungsauftrag haben und höhere Restkosten ausgehandelt haben und diese abrechnen. «Das ist völlig daneben und treibt die Gesundheitskosten für die Gemeinden unnötig in die Höhe.»
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Juli wurde im Grossen Rat eine Standesinitiative eingereicht. Ziel ist eine schweizweite Klärung, wie die Pflege durch Angehörige korrekt entschädigt, abgegrenzt und in das Sozialund Gesundheitssystem eingebunden werden kann. Die Abstimmung dazu findet am 9. September im Grossen Rat statt. (Antrag auf Direktbeschluss Geschäft 25.211). Auch im Rahmen der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 besteht die Möglichkeit, das Thema gesetzlich sauber zu regeln. Damit nicht die Allgemeinheit für Leistungen zahlen muss, die gar nie erbracht wurden.