Parkverbot während der Nacht
18.10.2024 SinsIn den vergangenen Monaten hat sich das Problem von Dauerparkierern bei den Schulanlagen Letten und Ammannsmatt verschärft. Der Gemeinderat sieht sich gezwungen, nun mit einem Parkverbot zu reagieren.
RAHEL HEGGLIN
Das Problem betrifft die öffentlichen ...
In den vergangenen Monaten hat sich das Problem von Dauerparkierern bei den Schulanlagen Letten und Ammannsmatt verschärft. Der Gemeinderat sieht sich gezwungen, nun mit einem Parkverbot zu reagieren.
RAHEL HEGGLIN
Das Problem betrifft die öffentlichen und kostenlosen Parkplätze bei den beiden Schulanlagen. Die verfügbaren Parkplätze werden oft von Fahrzeugen der umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner blockiert. «Das ist nicht der Sinn dieser Parkplätze. Sie sollen frei Signalisation sein für Vereinsmitglieder oder für Öffentliche Parkplätze Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher», sagt Marcel Villiger, Sinser Gemeindeschreiber.
Nur mit Sonderbewilligung
Eigentlich stehen bei diesen beiden Anlagen Tafeln, die auf die geltenden Parkregeln erinnern. «Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge bis 48 Stunden auf diesen Parkplätzen abgestellt werden.» Eine Durchsetzung oder gar eine Busse durch die Regionalpolizei ist aber schwer zu handhaben. Dies, weil eine Überschreitung der Zeit schwer zu beweisen ist. Damit das Problem der Parkplatzblockierer nicht noch zunimmt, will die Gemeinde nun mit einem neuen Verbot reagieren. Und zwar sollen die Parkplätze zwischen 2 und 6 Uhr nachts nicht mehr benützt werden dürfen. Ausser die Fahrzeughaltenden haben eine Sonderbewilligung. «Diese wird von der Gemeinde ausgestellt und gilt nur für eine kurze Dauer. Handwerker können eine solche beispielsweise beantragen», erklärt Villiger. Auch gegenüber Vereinen soll es Ausnahmebewilligungen geben. Gerade wenn es Veranstaltungen gibt, können Sondergenehmigungen für die Parkplätze erteilt werden.
Keine Parkgebühren
Bewirtschaftete Parkplätze, also solche, die kostenpflichtig sind, will der Gemeinderat bei den beiden Anlagen nicht haben. «Das entspricht nicht unserer Haltung. Wir befinden uns auf ländlichem Gebiet und da sollten Parkplätze auch noch kostenlos zur Verfügung gestellt werden», bekräftigt der Gemeindeschreiber.
Zudem wäre es für die Gemeinde auch ein Nullsummenspiel. «Die Kosten, die wir der Regionalpolizei mit der Kontrolle eines solchen Parkplatzes zahlen müssten, wären teurer oder kämen den Einnahmen gleich, die wir mit den Parkgebühren verdienen würden. Deshalb halten wir nichts davon», so Villiger.
Ein Situationsplan, wo das zukünftige Parkverbot während der Nacht gelten soll, liegt aktuell in der Gemeindeverwaltung bis am 12. November öffentlich auf. Neben den beiden Parkplätzen rund um die Schulhäuser Ammannnsmatt und Letten wird es auch noch den neuen Parkplatz an der Bremgartenstrasse betreffen.
Bachtalparkplatz nicht betroffen
Für den Bachtalparkplatz ist das Verbot nicht angedacht. Dies, weil dieser Parkplatz für eine andere Nutzung da ist: «Der Bachtalparkplatz wurde vor über zwanzig Jahren geschaffen, um den Bedürfnissen von Vereinen und Gruppen gerecht zu werden. Wenn diese Ausflüge planen, sollen die Vereinsmitglieder ihre Fahrzeuge während diesem Ausflug da parkieren können. Daher sehen wir eine Dauer über das Wochenende als unproblematisch», sagt Villiger. Dass damit das Problem der Dauerparkierer verschoben wird, damit rechnet er nicht. «Ansonsten könnten wir uns bei diesem Parkplatz eine Bewirtschaftung vorstellen.»
Wenn es keine Einsprachen zum geplanten Nachtparkverbot gibt, wird dieses in Kürze eingeführt. Dafür müssen lediglich die aktuellen Tafeln durch die neuen ersetzt werden. Kosten entstehen der Gemeinde dafür nicht gross.
Änderungen Parkplatz Reussbrücke
Laut Publikation im Amtsblatt des Kantons wird es auch beim Parkplatz Reussbrücke eine neue Tafel geben. Diese Parkplätze sollen künftig denjenigen Personen vorenthalten bleiben, die das Naherholungsgebiet nutzen. Der Grund ist ebenfalls, dass der Parkplatz von Personen benutzt wurde, um ihre Fahrzeuge den ganzen Tag zu parkieren. «Dieser Parkplatz wurde leider auch zweckentfremdet», so Villiger. Zukünftig dürfen dort Fahrzeuge nur noch während maximal sechs Stunden abgestellt werden.