Oberrüti stellt die Weichen für die Zukunft
25.09.2026 OberrütiSeit zehn Jahren beschäftigt sich Oberrüti mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung «Siedlung und Kulturland». Nun befindet sich das Geschäft auf der Zielgeraden. Rund 100 Personen informierten sich am Montagabend über die Revision.
RAHEL ...
Seit zehn Jahren beschäftigt sich Oberrüti mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung «Siedlung und Kulturland». Nun befindet sich das Geschäft auf der Zielgeraden. Rund 100 Personen informierten sich am Montagabend über die Revision.
RAHEL HEGGLIN
«Vom Startschuss 2016 bis heute sind zehn Jahre vergangen», sagte Gemeindeammann Urban Stenz zu Beginn der Informationsveranstaltung. Gemeinsam mit Planerin Lidia Born-Räber informierte er über den aktuellen Stand der Gesamtrevision. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen die bestehenden Planungsgrundlagen, die in die Jahre gekommen sind: Der Bauzonenplan stammt aus dem Jahr 1998, der Kulturlandplan aus dem Jahr 1990. Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahren die übergeordneten gesetzlichen und raumplanerischen Vorgaben verändert. Die Revision umfasst drei zentrale Dokumente, über die letztlich zu befinden ist: den Bauzonenplan, den Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Verdichtung statt Siedlungserweiterung
Eine wesentliche Vorgabe für die künftige Siedlungsentwicklung kommt vom kantonalen Richtplan. Darin ist das Siedlungsgebiet festgelegt. Neue Einzonungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn andernorts entsprechende Flächen aus der Bauzone genommen werden. Für Oberrüti bedeutet dies, dass das Siedlungsgebiet mit der Revision nicht erweitert wird. Die heutigen Wohn- und Mischzonen sind grösstenteils überbaut. Gleichzeitig werden die vom Kanton verlangten Dichtewerte nach Angaben der Planerin bereits erreicht oder sogar übertroffen. Durch innere Verdichtung und Umlagerungen soll mit der geplanten BNO dennoch ein Potenzial für rund 180 zusätzliche Einwohnende entstehen.
Neue Fläche an der Tellstrasse
Bei der Suche nach möglichen Einzonungsflächen prüfte die Planungskommission verschiedene Gebiete. Kriterien waren unter anderem die Erschliessung, die Topografie, Waldabstände, mögliche Konflikte mit Landwirtschaftsbetrieben, die Lärmbelastung, die Nähe zum öffentlichen Verkehr und die Eignung für eine dichtere Überbauung. Nach einer vertieften Prüfung standen insbesondere die Gebiete Bahnhofstrasse 1 und Tellstrasse im Fokus. Für die vorgesehene Entwicklungsfläche an der Tellstrasse muss vor einer Überbauung ein Gestaltungsplan erarbeitet werden. Dieser soll eine geordnete Entwicklung des Gebiets sicherstellen.
Entwicklung mit Rücksicht aufs Ortsbild
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gebiet rund um die Kirche. Der Kanton beurteilt diesen Bereich aufgrund seiner Bedeutung für das Ortsbild als besonders sensibel. Deshalb ist für einen Teil des Gebiets eine Gestaltungsplanpflicht vorgesehen. Im Vordergrund stehen der Erhalt bestehender Bauten und eine sorgfältige Ergänzung des heutigen Dorfbildes. Mindestens 20 Prozent der betreffenden Fläche sollen als öffentlicher Grünraum ausgestaltet werden.
Eine wichtige Änderung betrifft auch die Dorfzone Beugen. Dort sollen die bestehenden bäuerlichen Strukturen erhalten bleiben, gleichzeitig aber eine moderate Entwicklung möglich sein. Vorgesehen sind unter anderem Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten.
Naturschutzgebiet wird ausgeklammert
Nicht Bestandteil der laufenden Gesamtrevision ist das Naturschutzgebiet Schachen. Dieses soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Teilrevision behandelt werden. Hintergrund sind nach Angaben der Planerin neue Anforderungen an Umgebungsund Pufferzonen bei Naturschutzgebieten. Weil dabei noch offene übergeordnete Fragen bestehen, wurde dieser Bereich aus der aktuellen Revision herausgelöst. Die bestehende Schutzregelung bleibt weiterhin rechtskräftig.
Wer profitiert von der Entwicklung?
In der anschliessenden Diskussion beschäftigte die Bevölkerung insbesondere die Frage, wem das neu eingezonte Land künftig gehören soll und wie die Allgemeinheit an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt wird. Gemeindeammann Stenz erklärte, dass die Nutzungsplanung und ein möglicher Landkauf oder eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer zwei verschiedene Geschäfte seien. Entsprechende Vereinbarungen gebe es derzeit noch nicht. «Der Gemeinderat wird die möglichen Varianten prüfen und die Gespräche führen», sagte Stenz. Dabei wolle man die Interessen der Gemeinde und der Bevölkerung vertreten. Neben einem möglichen Landkauf wurden auch Instrumente wie Mehrwertabschöpfung, Infrastrukturverträge oder Landabtretungen für öffentliche Zwecke angesprochen. Aus der Bevölkerung kam die Forderung, diese Fragen möglichst vor dem politischen Entscheid über die BNO zu klären. Der Gemeindeammann zeigte Verständnis für das Begehren.
Entscheid für April 2027 geplant
Die Unterlagen zur Gesamtrevision liegen noch bis zum 14. Oktober öffentlich auf. Direktbetroffene sowie berechtigte Natur-, Heimat- und Umweltschutzorganisationen können während dieser Frist schriftlich Einwendungen einreichen. Anschliessend will die Gemeinde die Eingaben prüfen und mit den Beteiligten Gespräche führen. Für offene Fragen steht zudem ein Q&A-Dokument auf der Homepage zur Verfügung. Darin beantwortet die Gemeinde wichtige Fragen zur Revision und zum weiteren Verfahren. Ziel des Gemeinderates ist es, die Gesamtrevision im April 2027 einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.


