Korrektur Kreditabrechnung Tanklöschfahrzeug
An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni wird die Kreditabnahme für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 2) zur Genehmigung vorgelegt (Traktandum 4b). Die publizierte Kreditabrechnung wies eine ...
Korrektur Kreditabrechnung Tanklöschfahrzeug
An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni wird die Kreditabnahme für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 2) zur Genehmigung vorgelegt (Traktandum 4b). Die publizierte Kreditabrechnung wies eine Kreditüberschreitung von Fr. 21’242.20 aus. Bei der Überprüfung der Abrechnung wurde festgestellt, dass im gesprochenen Verpflichtungskredit der Verkaufserlös des alten Fahrzeuges eingerechnet wurde, in der Kreditabrechnung jedoch nicht. Die Abrechnung wurde entsprechend korrigiert. Dadurch reduziert sich die Kreditüberschreitung um Fr. 19’000.– auf Fr. 2’242.20. Zudem wurde in der Botschaft der Beitrag der Aargauischen Gebäudeversicherung mit Fr. 120’000.– ausgewiesen, der korrekte Beitrag beträgt Fr. 160’000.–. Wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen und bitten um Verständnis.
Asiatische Hornisse – bitte Sichtungen melden
Die Asiatische Hornisse breitet sich zunehmend in der Schweiz aus. Sie gilt als invasive Art und stellt insbesondere für Honigbienen, Wildbienen und andere Insekten eine Gefahr dar. Die Tiere sind grundsätzlich nicht aggressiver als einheimische Wespen. In der Nähe von Nestern können sie jedoch empfindlich auf Störungen reagieren. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder Nestern über die offizielle Plattform www.asiatischehornisse.ch zu melden. Bitte wenn möglich ein Foto sowie den Standort der Sichtung angeben. Nester dürfen nicht selbst entfernt werden. Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage des Kantons Aargau. Der Gemeinderat dankt für die Mithilfe.
Zählungen der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni
Alle Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümer werden gebeten, der Gemeindeverwaltung die leeren Wohnungen zu melden. Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr eine Zählung durch.
Trinkwasser – Wasserqualität
Die Wasserproben vom 22. April der Wasserversorgungsanlagen entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei und von guter Qualität. Das Mühlauer Grundwasser kann ohne jegliche Aufbereitung an die Konsumenten abgegeben werden. Für weitere Informationen steht die Wasserversorgungsgenossenschaft Mühlau gerne zur Verfügung. Wir danken den Verantwortlichen der Wasserversorgung für die geleisteten Dienste zugunsten unserer Bevölkerung.