Ungültige Stimmabgabe vermeiden
Damit Ihre Stimme bei der Abstimmung am 27. September sicher zählt, sollten Sie beim brieflichen Stimmen auf ein paar wichtige Details achten. Verwenden Sie unbedingt das offizielle Antwortkuvert und den Stimmrechtsausweis, den Sie ...
Ungültige Stimmabgabe vermeiden
Damit Ihre Stimme bei der Abstimmung am 27. September sicher zählt, sollten Sie beim brieflichen Stimmen auf ein paar wichtige Details achten. Verwenden Sie unbedingt das offizielle Antwortkuvert und den Stimmrechtsausweis, den Sie zwingend unterschreiben müssen. Die Stimmzettel gehören zudem ins amtliche Stimmzettelkuvert, welches zugeklebt sein muss. Lose beigelegte Zettel machen die Stimme ungültig. Achten Sie ausserdem darauf, dass das Kuvert rechtzeitig ankommt. Spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungstag sollte es bei der Post aufgegeben werden. Andernfalls können Sie das Kuvert am Abstimmungssonntag bis 9.30 Uhr in den Gemeindebriefkasten werfen. Vielen Dank für das Ausüben Ihrer politischen Rechte.
Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft
Der kantonale Führungsstab stuft per Donnerstag, 27. August, 12 Uhr die Waldbrandgefahr von 5 auf 4 (grosse Gefahr) herunter.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetter prognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.
Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.
Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Prämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Einen Code erhalten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau für das Jahr 2024 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2026. Wer keinen Code erhält, kann diesen ab Oktober 2026 unter www.sva-ag.ch/codebestellung online bestellen.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab. Nach Ablauf dieser Frist kann für die Prämienverbilligung 2027 kein Antrag mehr gestellt werden.
AFATA Aargauer Familientag am 19. September, 13.30 Uhr
Familien sind die Basis für eine starke Gesellschaft. Feiere mit uns den Aargauer Familientag in deiner Gemeinde oder Region und entdecke Angebote für Familien. Wir freuen uns auf dich und das gemeinsame Erlebnis! Von Begegnungsorten für Familien über Spielgruppen und Ludotheken bis zur Mütter- und Väterberatung. Am Aargauer Familientag in Mühlau ist viel Platz für Gross und Klein sowie den Austausch mit anderen Familien. Wir freuen uns auf Sie mit diversen Veranstaltungen der teilnehmenden Vereinen und Organisationen.