Mühlau: Offizielle Mitteilungen 30. 08. 2024
30.08.2024 Mühlau: offizielle MitteilungenMeldung Solaranlage
Neue Solaranlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlage überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solaranlagen ...
Meldung Solaranlage
Neue Solaranlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlage überprüft. Nach erfolgter Überprüfung können die nachfolgenden Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden:
Bauherrschaft: Quirighetti Rudolf und Ruth, 5642 Mühlau
Bauvorhaben: Neuerstellung Solarstromanlage
Standort: Obere Haitiweiden 10
Radweg R530; Sanierung Belag; Baustart
Der Gemeinderat hat nach der Durchführung des Submissionsverfahrens die Arbeitsvergabe für die Sanierung des Belags des Radweges R 530, Güterstrasse, vorgenommen. Die Baumeisterarbeiten wurden an die Brun & Strebel AG Tief- und Gartenbau, 5620 Bremgarten, vergeben.
Der Baustart erfolgt anfangs September 2024 und die Bauarbeiten, welche ein Stück weit auch wetterabhängig sind, sollten bis Mitte Oktober 2024 abgeschlossen sein.
Der Radweg, respektive die Güterstrasse, ist im Baustellenbereich, das heisst ab Einmündung in die Schorenstrasse bis zur Gemeindegrenze Merenschwand (südlich Sackwald bei der Brücke über den Schorenkanal), während der Bauzeit für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird entsprechend signalisiert. Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisierung und die Weisungen der Unternehmer zu beachten.
Behinderungen und Emissionen sind bei Bauvorhaben unvermeidbar. Es wird versucht, die Beeinträchtigungen und Einschränkungen auf das Minimum zu beschränken und wir bitten um Verständnis. Die Anwohner und Landanstösser werden direkt informiert.
Verlegung öffentliches Fusswegrecht
Der Gemeinderat hat die Verlegung des öffentlichen Fusswegrechts auf der Parzelle 91 (Verbindung Hofstattächer
– Rüstenschwilerstrasse) beschlossen. Die Unterlagen zur neuen Wegführung liegen auf der Gemeindekanzlei Mühlau während den ordentlichen Bürozeiten vom 2. September bis 1. Oktober 2024 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Mühlau Rüstenschwilerstrasse 8, 5642 Mühlau, schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Temporäres Fahrverbot während Bauzeit
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, (SVG, SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Güterstrasse Radweg R530, ab Einmündung in die Schorenstrasse bis zur Gemeindegrenze Merenschwand (südlich Sackwald bei der Brücke über den Schorenkanal)
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr, während der gesamten Bauzeit «Sanierung Belag Radweg» vom 4. September 2024 bis Mitte Oktober 2024.
Gass, ab Einmündung in die Kestenbergstrasse bis zur Bahnunterführung SBB
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, ausgenommen Zubringerdienst und Werkverkehr, während der gesamten Bauzeit «Hochwasserschutzmassnahmen Landbach» vom 2. September bis Anfang November 2024.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 31. August bis 30. September 2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten
Mühlau, 27. August 2024 Gemeinderat Mühlau