Tempo-30-Zone Unterdorf und Schorenstrasse; Nachkontrollen
Im vergangenen Jahr wurden im Unterdorf und auf der Schorenstrasse Tempo-30-Zonen eingeführt. In den Vorgaben ist festgehalten, dass spätestens ein Jahr nach Einführung einer solchen Zone mittels einer ...
Tempo-30-Zone Unterdorf und Schorenstrasse; Nachkontrollen
Im vergangenen Jahr wurden im Unterdorf und auf der Schorenstrasse Tempo-30-Zonen eingeführt. In den Vorgaben ist festgehalten, dass spätestens ein Jahr nach Einführung einer solchen Zone mittels einer Nachkontrolle der Nachweis erbracht werden muss, dass die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 Prozent überschritten wird (V85 Prozent) maximal 38 km/h beträgt.
Die Messungen im Unterdorf, welche im Rahmen der Nachkontrolle durchgeführt wurden, zeigen, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone angepasst sind. Die Geschwindigkeit V85 Prozent liegt mit 32 km/h deutlich unter 38 km/h.
Die Messungen an der Schorenstrasse zeigen, dass auch dort die gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone angepasst sind. Der aus den Messungen hervorgegangene Wert für V85 Prozent liegt zwar deutlich höher als im Gebiet Unterdorf, ist aber mit V85 Prozent von 36 km/h noch unter 38 km/h, womit auch diese Tempo-30-Zone funktioniert.
Die Anforderungen nach Vorgabe des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau sind somit in beiden Zonen erfüllt. Auf bauliche Massnahmen kann daher verzichtet werden.
Wie bereits an der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November mitgeteilt, wird der Gemeinderat Mühlau nun die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen prüfen.
Winterdienst
Für den öffentlichen Winterdienst, der der Unfallverhütung und der Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit der öffentlichen Strassen und Plätze dient, wird das Bauamt zu den verschiedensten Tages- und Nachtzeiten ausrücken müssen. Wir ersuchen alle Fahrzeughalter, ihre Fahrzeuge korrekt und an den dazu bestimmten Orten zu parkieren, damit die Winterdienstarbeiten nicht unnötig erschwert werden.
Sollten bei der Durchführung der Winterdienstarbeiten falsch parkierte Autos beschädigt werden, so lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.