Mühlau: Offizielle Mitteilungen 20. 09. 2024
20.09.2024 Mühlau: offizielle MitteilungenPeriodische Ablesung Wasserzähler
Turnusgemäss muss per Ende September jeden Jahres der Wasserverbrauch abgelesen und den Verbrauchern danach in Rechnung gestellt werden. Seit 2014 wird die Ablesung der Wasserzähler durch die Kunden selber vorgenommen und ...
Periodische Ablesung Wasserzähler
Turnusgemäss muss per Ende September jeden Jahres der Wasserverbrauch abgelesen und den Verbrauchern danach in Rechnung gestellt werden. Seit 2014 wird die Ablesung der Wasserzähler durch die Kunden selber vorgenommen und mittels Karte der Wasserversorgung gemeldet (Selbstdeklaration).
Seit 2020 gilt in der Gemeinde Mühlau ein neuer Ablauf für die Erfassung der Zählerstände. Sie erhalten deshalb auch in diesem Jahr mit dem Ableseformular wieder den entsprechenden Link zur Internetseite. Die erhobenen Daten werden selbstverständlich nur verwaltungsintern verwendet und nicht an externe Personen weitergegeben.
Die digitale Übermittlung soll für den Abonnenten und die Wasserversorgung eine Erleichterung im ganzen Prozess ergeben. Nicht zuletzt gehen wir auch gerne mit der Zeit und nutzen die heutigen technischen Möglichkeiten.
Abonnenten, die den Zählerstand nicht digital übermitteln möchten, füllen wie bisher die zugestellte Meldekarte aus und reichen sie auf der Gemeindeverwaltung ein.
Der Versand der Zählerstandskarten und ein Schreiben mit den genauen Erläuterungen zur digitalen Ablesung erfolgte in den letzten Tagen. Bitte erfassen Sie den Zählerstand bis am 30. September 2024. Das System für die digitale Erfassung ist für diese Rechnungsperiode nur bis zum 20. Oktober 2024 zugänglich.
Grabräumung; Urnenbestattungen 1996–2004
Die gemäss Paragraf 21 Absatz 1 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Mühlau vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 20 Jahren ist Ende September 2024 bei folgenden Grabfeldern erfüllt:
– Urnengräber 1996–2004
Die Angehörigen der Verstorbenen werden durch die Gemeindeverwaltung schriftlich direkt informiert. Zur Entfernung der Grabbepflanzung und der Grabmäler werden die Angehörigen eingeladen, die Grabmäler, Bepflanzungen und weiteren Elemente der Grabgestaltung bis 15. Januar 2025 zu entfernen.
Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist oder auf Wunsch erfolgt eine Räumung durch die Gemeinde Mühlau auf Kosten der Angehörigen. Die abgeräumten Materialien gehen in das Eigentum der Gemeinde Mühlau über. Es können seitens der Angehörigen keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden (Paragraf 30 Absatz 2 Bestattungs- und Friedhofreglement).
Verfallsanzeigen Steuern
Die Steuerpflichtigen erhalten demnächst eine Mitteilung des kantonalen Steueramts bezüglich der noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
Es handelt sich um keine Mahnung. Mit der Verfallsanzeige wird angezeigt, welche Beträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2024 zur Zahlung fällig.
Aufgrund der kantonalen Steuergesetzgebung wird ab 1. November ein Verzugszins von 5,0 Prozent auf dem noch offenen Betrag erhoben. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (35 Franken Mahngebühr). Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Umtriebsgebühr von 100 Franken verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit dem Steueramt Telefon 056 675 53 20 oder gemeindesteueramt@merenschwand.ch Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der provisorischen Rechnung möglich. Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2024 bezahlen kann, ist gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen, Telefon 056 500 13 60, oder finanzverwaltung@muehlau.ch, zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Für die Bezahlung der Steuern 2024 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine mit QR-Code zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.