Finanz- und Lastenausgleich für das Jahr 2025
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau teilt mit, dass die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs für das Jahr 2025 gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über den ...
Finanz- und Lastenausgleich für das Jahr 2025
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau teilt mit, dass die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs für das Jahr 2025 gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG) errechnet wurden. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basiszahlen aus den Jahren 2021–2023 errechnet.
Die Gemeinde Mühlau erhält auf Grund der Berechnungsmodalitäten im Jahr 2025 einen Beitrag von Fr. 400’000.00 (Vorjahr Fr. 420’000.00) aus dem Finanzausgleichsfonds.