Verlängerung der Unterhaltsarbeiten an der Bahnhofstrasse
Bei den im Anzeiger Oberfreiamt vom 16. Oktober angekündigten Unterhaltsarbeiten zwischen der Bahnhofstrasse 1 und 6 wurde eine unerwartet angetroffene Leitung beschädigt. Die erforderlichen ...
Verlängerung der Unterhaltsarbeiten an der Bahnhofstrasse
Bei den im Anzeiger Oberfreiamt vom 16. Oktober angekündigten Unterhaltsarbeiten zwischen der Bahnhofstrasse 1 und 6 wurde eine unerwartet angetroffene Leitung beschädigt. Die erforderlichen Reparaturarbeiten führen zu einer Verzögerung, weshalb die Baustelle auf noch unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Es kann weiterhin zu leichten Verkehrsbehinderungen kommen. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Manipulationen und Fälschungen geschützt sein.
Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich. Für Reisen in die EU wird jedoch die neue biometrische Variante empfohlen. Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die Gebühren bleiben unverändert.
Die Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Gemeinde Mühlau beantragt werden. Die neue biometrische Identitätskarte wird im Ausweiszentrum in Aarau erhältlich sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch
Hundekot gehört in den Robidog – Für ein sauberes Mühlau
Aus der Bevölkerung und vonseiten der Landwirtschaft gehen auf der Gemeindekanzlei in letzter Zeit vermehrt Klagen über liegengelassenen Hundekot ein. Ein Grossteil der Hundehalterinnen und Hundehalter verhält sich vorbildlich und entsorgt die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners pflichtbewusst. Leider gibt es aber Ausnahmen, die zu Unmut führen und das Ortsbild sowie unsere Kulturlandschaft beeinträchtigen.
Die Gemeinde Mühlau erinnert deshalb an die klare gesetzliche Regelung: Hundehalterinnen und Hundehalter (bzw. die mit dem Hund spazierende Person) sind verpflichtet, Hundekot im gesamten Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet unverzüglich aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Dies hat wichtige Gründe
Schutz der Landwirtschaft: Hundekot im Kulturland verschmutzt das Tierfutter. Der darin enthaltene Neospora-Parasit kann bei Kühen zu schweren Erkrankungen und Fehlgeburten führen. Hygiene im Siedlungsgebiet: Liegengelassener Kot auf Trottoirs, Schulhausplätzen oder in Wohnquartieren ist unhygienisch und ein Ärgernis für alle Mitmenschen.
Die Gemeinde stellt im gesamten Dorfgebiet ein dichtes Netz an Robidog-Behältern inklusive kostenloser Kotbeutel zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese Infrastruktur. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Missachtung des kantonalen Hundegesetzes sowie des kommunalen Polizeireglementes dar und kann von der Regionalpolizei mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern herzlich für die Rücksichtnahme und ihren wertvollen Beitrag zu einem sauberen Mühlau.