Mühlau: Offizielle Mitteilungen 28.08.2026
28.08.2026 Mühlau: offizielle MitteilungenAchtung Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen.
Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. ...
Achtung Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen.
Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.
Erhöhte Aufmerksamkeit ist erforderlich. Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.
Wir empfehlen insbesondere:
– Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
– sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
– Auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
– bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.
Prämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Einen Code erhalten Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau für das Jahr 2024 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September. Wer keinen Code erhält kann diesen ab Oktober unter www.sva-ag.ch/codebestellung online bestellen. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab. Nach Ablauf dieser Frist kann für die Prämienverbilligung 2027 kein Antrag mehr gestellt werden.
Ungültige Stimmabgabe vermeiden
Damit Ihre Stimme bei der Abstimmung am 27. September sicher zählt, sollten Sie beim brieflichen Stimmen auf ein paar wichtige Details achten. Verwenden Sie unbedingt das offizielle Antwortkuvert und den Stimmrechtsausweis, den Sie zwingend unterschreiben müssen. Die Stimmzettel gehören zudem ins amtliche Stimmzettelkuvert, welches zugeklebt sein muss. Lose beigelegte Zettel machen die Stimme ungültig. Achten Sie ausserdem darauf, dass das Kuvert rechtzeitig ankommt. Spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungstag sollte es bei der Post aufgegeben werden. Andernfalls können Sie das Kuvert am Abstimmungssonntag bis 9.30 Uhr in den Gemeindebriefkasten werfen. Vielen Dank für das Ausüben Ihrer politischen Rechte.
