Mühlau: Offizielle Mitteilungen 22. 08. 2025
22.08.2025 Mühlau: offizielle MitteilungenAmtliche Pilzkontrolle
Für die Gemeinden Abtwil, Dietwil, Mühlau, Oberrüti und Sins führen Lukas Diem, Honau und Hansjörg Birrer, Oberrüti die amtliche Pilzkontrolle durch. Die Pilzkontrolle wird jeweils von August bis Oktober angeboten.
Amtliche Pilzkontrolle
Für die Gemeinden Abtwil, Dietwil, Mühlau, Oberrüti und Sins führen Lukas Diem, Honau und Hansjörg Birrer, Oberrüti die amtliche Pilzkontrolle durch. Die Pilzkontrolle wird jeweils von August bis Oktober angeboten.
Die Kontrolleure haben die Kontrollen untereinander aufgeteilt. Die Pilzkontrollen finden wie bisher jeweils am Donnerstag und Sonntag von 18.30 bis 19 Uhr wie folgt statt:
– Vom 2. August bis 15. September durch Hansjörg Birrer in 5647 Oberrüti, Schulhaus, Sitzungszimmer Turnhalle.
– Vom 16. September bis 31. Oktober durch Lukas Diem in 6038 Honau, Bachweg 3.
Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können in Ausnahmefällen telefonisch mit dem jeweils zuständigen Kontrolleur vereinbart werden (Hansjörg Birrer Telefon 079 412 60 51, Lukas Diem 076 424 43 27).
Die Pilzkontrolle ist für die Einwohner der angeschlossenen Gemeinden unentgeltlich.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Bauherrschaft: Kolonja Alberim, Haldenstrasse 31, 6343 Rotkreuz
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Zweifamilienhaus
Standort: Steinhalden 7
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 / 2029 Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (fünf Mitglieder) sowie des Gemeinde- und des Vizeammanns vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026 / 2029; erster Wahlgang
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden fristgerecht folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet: Gemeinderat (fünf Sitze)
– Stöckli Oliver, 1968, Mettenfeld 21, bisher (parteilos)
– Brunner Herbert, 1971, Rüstenschwilerstrasse 7, bisher (parteilos)
– Hoenig Hanna, 1966, Reussblickweg 2, bisher (parteilos)
– Suter Peter, 1964, Schorenstrasse 44, bisher (Die Mitte)
– –/–
Gemeindeammann
– Stöckli Oliver, 1968, Mettenfeld 21, bisher (parteilos) Vizeammann
– Brunner Herbert, 1971, Rüstenschwilerstrasse 7, bisher (parteilos)
Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission, der Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatz, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission vom 28. September für die Amtsdauer 2026 / 2029; erster Wahlgang
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
Finanzkommission (drei Sitze)
– Ehrler Guido, 1966, Hofstattächer 33, bisher (parteilos)
– Bill Rolf, 1973, Rüstenschwilerstrasse 1, neu (parteilos) Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (zwei Sitze)
– Wey Stefan, 1967, Schorenstrasse 24, bisher (parteilos)
– Scherer Petra, 1982, Schorenstrasse 37, bisher (parteilos)
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (zwei Sitze)
– Giger Claudia, 1964, Mettenfeld 9, bisher (parteilos)
– Henggeler Carina, 2001, Obere Haitiweiden 3, bisher (parteilos)
Steuerkommission (drei Sitze)
– Hintermann Karl, 1966, Alpenblick 1, bisher (parteilos)
– Müller Guido, 1974, Allmend 1, bisher (parteilos
– Scherer Stefan, 1978, Schorenstrasse 37, bisher (parteilos)
Ersatzmitglied Steuerkommission (ein Sitz)
– Henggeler Claudia, 1965, Obere Haitiweiden 3 bisher (parteilos)
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (Paragraf 30a Gesetz über die politischen Rechte (GPR; SAR 131.100)).
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen, das heisst bis Mittwoch, 27. August, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (Paragraf 30a GPR). Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wird eine Wahl an der Urne durchgeführt.
Für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann findet im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (Paragraf 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Wahlbüro Mühlau