Aargauer Familientag in Mühlau am 19. September
Am Samstag, 19. September beteiligt sich die Gemeinde Mühlau am Aargauer Familientag. Unter dem Schwerpunktthema «Begegnungsorte für Familien und Generationen» bietet der Anlass Gelegenheit, gemeinsam ...
Aargauer Familientag in Mühlau am 19. September
Am Samstag, 19. September beteiligt sich die Gemeinde Mühlau am Aargauer Familientag. Unter dem Schwerpunktthema «Begegnungsorte für Familien und Generationen» bietet der Anlass Gelegenheit, gemeinsam einen abwechslungsreichen Nachmittag zu verbringen und verschiedene lokale Angebote und Vereine kennenzulernen.
Ab 13.30 Uhr sind Familien aus Mühlau und der Umgebung bei der Turnhalle und auf dem Schulhausplatz willkommen. Nach der offiziellen Begrüssung um 14 Uhr warten verschiedene Aktivitäten – insbesondere auf die jüngeren Besucherinnen und Besucher. Unter anderem sorgen eine Hüpfburg, ein Dosenspiel, eine Vorlesung für Kinder sowie weitere Angebote der teilnehmenden Vereine für Unterhaltung. Auch für Begegnungen und den gemütlichen Austausch unter den Familien bleibt genügend Zeit. Ab 15 Uhr lädt zudem ein Kuchenbuffet zum Verweilen ein.
Der Anlass dauert bis 17 Uhr. Die Gemeinde Mühlau und die mitwirkenden Vereine freuen sich auf zahlreiche kleine und grosse Gäste und einen geselligen Nachmittag.
Zahlungstermin provisorische Steuern 2026
Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026 sind bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen. Steuerpflichtige mit offenen Beträgen erhalten im September eine Verfallsanzeige – auch bei vereinbarten Ratenzahlungen oder Stundungen.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 4,5 Prozent erhoben. Offene Beträge werden im November gemahnt und können ab Januar 2027 betrieben werden. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken, die Betreibungsgebühr 100 Franken.
Für die Zahlung sind ausschliesslich die entsprechenden QR-Einzahlungsscheine zu verwenden.
Waldbrandgefahr auf Stufe 3 gesenkt
Die Waldbrandgefahr wird per Mittwoch, 16. September, 12 Uhr von Stufe 4 auf Stufe 3 «erheblich» herabgesetzt. Das bedingte Feuerverbot wird damit aufgehoben.
Beim Umgang mit Feuer im Freien und im Wald ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuerstellen dürfen nur unter ständiger Aufsicht benutzt und erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig gelöscht ist.