Mühlau : Offizielle Mitteilungen 10.04.2026
10.04.2026 Mühlau: offizielle MitteilungenVorsicht bei Gartenarbeit zum Schutz des Igels
Aufgrund eines aktuellen Vorfalls wird dringend empfohlen, auf Schneckengift mit dem Wirkstoff «Metaldehyd» zu verzichten, da dieses für Igel und Haustiere tödlich ist. Zur Vermeidung von Schnittverletzungen ...
Vorsicht bei Gartenarbeit zum Schutz des Igels
Aufgrund eines aktuellen Vorfalls wird dringend empfohlen, auf Schneckengift mit dem Wirkstoff «Metaldehyd» zu verzichten, da dieses für Igel und Haustiere tödlich ist. Zur Vermeidung von Schnittverletzungen sollten Rasenroboter nur tagsüber eingesetzt und Gebüsche vor dem Mähen kurz mit einem Laubrechen kontrolliert werden. Das Anlegen eines Ast-Laub-Haufens als natürlicher Unterschlupf ist eine sinnvolle Unterstützung für die Igel. Diese einfachen Vorsichtsmassnahmen leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der lokalen Igelpopulation.
Ferienzeit: Überprüfung Ausweispapiere
Zur richtigen Vorbereitung gehört auch das frühzeitige Überprüfen der Reisedokumente. Ein neuer Pass oder das Kombiangebot (Pass und ID) kann unter www.schweizerpass.ch oder Telefon 062 835 19 28 beantragt werden.
Die ID-Karte kann weiterhin bei der Gemeindekanzlei beantragt werden. Es werden nur Fotos mit den Abmessungen 35 x 45 Millimeter akzeptiert. Die alte ID-Karte ist der Gemeindekanzlei abzugeben. Die Neubestellungen haben persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei zu erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge notwendig. Bei Verlust einer ID-Karte ist der Kantonspolizei Meldung zu erstatten, welche einen Verlustrapport erstellt. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mehr Infos unter www.muehlau.ch
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Gehwegen werden gebeten, alle über das Mark hinausragenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Nach § 109 Abs. 2. BauG dürfen öffentliche Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: − Bäume und Sträucher bis zu 80 cm
Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
− Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1 m sowie einzelne Bäume sind gegenüber den Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.
− In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.
Bauen ohne Bewilligung
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Dies zieht einerseits ein nachträgliches Baugesuch nach sich und hat auch eine Busse zur Folge. Im strengsten Fall beziehungsweise sofern die Baute nicht nachträglich bewilligt werden kann, muss sie zurückgebaut werden.
Der Gemeinderat erinnert daran, dass auch Kleinbauten wie Gartenhäuser, Sichtschutzwände und Spielplätze mit Spielgeräten (Spielturm) bewilligungspflichtig sind, wenn sie folgende Masse überschreiten: Höhe mehr als 2,50 m ab Terrain gemessen und Grundflächen grösser als 5 m2. Weiter sind Aufstellpools, welche länger als 6 Monate pro Kalenderjahr aufgestellt werden, ebenfalls bewilligungspflichtig (§ 49, Bauverordnung Kanton Aargau).
Um unnötigen Ärger mit Nachbarschaft und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und ein Baugesuch mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Regionale Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Telefon 056 664 14 32 oder per E-Mail: info@rbv-wsw.ch
Wasserbezug für Auffüllung der Schwimmbäder
Mit der wärmeren Jahreszeit werden die privaten Schwimmbäder in Betrieb genommen und mit Wasser aufgefüllt. In diesem Zusammenhang ersuchen wir alle Schwimmbadeigentümer, den Zeitpunkt der Auffüllung des Beckens mit dem Brunnenmeister Josef Hintermann, 079 312 70 74, vorher abzusprechen. Der Wasserbezug hat über die Wasserleitung mit montiertem Wasserzähler zu erfolgen.
