Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029
Am 28. September 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029 statt. An der Urne sind zu wählen: Gemeinderat (fünf) Gemeindeammann Vizeammann ...
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029
Am 28. September 2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 / 2029 statt. An der Urne sind zu wählen: Gemeinderat (fünf) Gemeindeammann Vizeammann Finanzkommission (drei) Steuerkommission (drei) und ein Steuerkommission - Ersatz Stimmenzähler (zwei) und Stimmenzähler - Ersatz (zwei)
Im ersten Wahlgang sind gemäss Paragraf 29a Gesetz über die politischen Rechte (GPR) Wahlvorschläge von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und sind bis spätestens Montag, 18. August, 12 Uhr auf der Gemeindekanzlei einzureichen. Die notwendigen Formulare können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (Paragraf 27a Absatz 2 GPR). Erreichen zu viele Kandidatinnen / Kandidaten das absolute Mehr, sind jene mit den meisten Stimmen gewählt (Paragraf 30 GPR).
Für den Gemeinderat sowie für die Wahl des Gemeinde- und Vizeammanns findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Für die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler ist eine stille Wahl möglich, wenn nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen sind, als Sitze zu vergeben sind.
Folgende Behördenmitglieder haben dem Gemeinderat mitgeteilt, dass sie für die neue Amtsperiode 2026 – 2029 nicht mehr zur Verfügung stehen:
Einwohnergemeinde
Gemeinderat: Jutz Johanna
Finanzkommission: Koller Michelle
Stern-Zürcher Anita
Ortsbürgergemeinde
Stimmenzähler: Donauer Melanie
Stimmenzähler Ersatz: Strebel Sandra
Die Wahlen der Ortsbürgergemeinde werden anlässlich der Ortsbürgergemeindeversammlung im November 2025 vorgenommen.
Meldungen Solaranlage
Neue Solaranlagen sind baubewilligungs- oder meldepflichtig. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Baubewilligungspflicht der gemeldeten Anlage überprüft. Nach erfolgter Überprüfung kann die nachfolgende Solaranlage ohne Baubewilligung erstellt werden:
Bauherrschaft: Vogel Urs, 5642 Mühlau; Bauvorhaben: Neuerstellung Solarstromanlage; Standort: Haitiweiden 14.