Mühlau: Offizielle Mitteilungen 05.06.2026
05.06.2026 Mühlau: offizielle MitteilungenEinwohnergemeindeversammlung / Beschlüsse 2. Juni
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 veröffentlicht. Die Einwohnergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
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Einwohnergemeindeversammlung / Beschlüsse 2. Juni
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Juni 2026 veröffentlicht. Die Einwohnergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 4. November 2025
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
3. Genehmigung des Rechenschafts berichts 2025
4.a) Genehmigung der Kreditabrech nung: Krähenbühl Belag & Werkleitungen; Bruttoverpflichtungskredit über 1’469’000 Franken für die Sanierung Belag und Werkleitungen Innerorts
4.b) Genehmigung der Kreditabrechnung: Feuerwehr Mühlau TLF; Bruttoverpflichtungskredit über 415’000 Franken für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 2)
4.c) Genehmigung der Kreditabrechnung: Radweg R 530; Bruttoverpflichtungskredit über 1’028’000 Franken für die Belagserneuerung
Radweg R 530
An der Einwohnergemeindeversammlung haben von den 866 Stimmberechtigten 93 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 174. Somit unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum.
Für die Einreichung eines allfälligen Referendumsbegehrens können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich Formulare bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als zustande gekommen, wenn dies von fünfundzwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan schriftlich verlangt wird.
Gemeindeverwaltung Mühlau
Ortsbürgergemeindeversammlung / Beschlüsse 29. Mai
Aufgrund von Art. 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Art. 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Mai 2026 veröffentlicht. Die Ortsbürgergemeinde fasste folgende Beschlüsse:
1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. November 2025 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2025
3. Jahresrechnung 2025
4. Verschiedenes
An der Ortsbürgergemeindeversammlung haben von den 75 Stimmberechtigten 16 Stimmbürger teilgenommen. Das Beschlussquorum liegt bei 15. Alle Beschlüsse sind rechtskräftig gefasst worden und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.
Clean-Up-Day
Am Freitag, 18. und Samstag, 19. September findet in der ganzen Schweiz der Clean-Up-Day statt. An diesen Tagen sammeln Gemeinden, Schulklassen, Vereine und Unternehmen herumliegen den Abfall ein und leisten damit einen aktiven Beitrag für die Lebensqualität in unserer Gemeinde und eine saubere Umwelt. Machen Sie mit, registrieren Sie sich oder Ihre Gruppe, und mit etwas Glück können Sie attraktive Preise gewinnen! www.igsu.ch/de/clean-up-day/anmeldung.
Pestizidverbot auf befestigten Flächen
Als Pestizid gelten Substanzen, die unerwünschte Pflanzen oder Tiere töten oder vertreiben. Pestizide sind auf Wegen, Plätzen, Stassen, Dächern, Terrassen und auf den ersten 50 Zentimetern des angrenzenden Grünstreifens verboten. Bei Regen gelangen die giftigen Substanzen ungebremst in Bäche, Seen und das Grundwasser. Sie gefährden damit das Trinkwasser und die Lebewesen im Gewässer. Der Einsatz ist gesetzlich verboten und strafbar. Mehr Toleranz für wilden Bewuchs, naturnahe, artenreiche Grünflächen, Gärten und Wege kennen weder Schädlinge noch Unkräuter. Das natürliche Gleichgewicht verhindert, dass einzelne Arten überhandnehmen und Schaden anrichten. Pestizide sind nicht nötig. Wilde Ecken bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verringern den Pflegeaufwand.
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt
– Wey Markus und Werner, Ersatz Holzfassade an Gebäude Nr. 214, Parz. Nr. 471, Felixenweid
– Schondlowski Jörg und Martina, Wetterschutz; Überdachung Hauseingang an Gebäude Nr. 519, Parz. Nr. 626, Krusächer 2
– Erich Syfrig Erben, Syfrig Werner, Neueinfassung Miststock; Gebäude Nr. 354, Parz. Nr. 455, Unterdorfstrasse
