Mehr Potenzial für das Gewerbe
06.06.2025 SinsBeim Entwicklungsrichtplan (ERP) «Arbeitszone Nord» hat das dreissigtägige Mitwirkungsverfahren begonnen. Zum Start stellten die Verantwortlichen die wichtigsten Punkte an einer Informationsveranstaltung vor.
RAHEL HEGGLIN
Es war eine zügige ...
Beim Entwicklungsrichtplan (ERP) «Arbeitszone Nord» hat das dreissigtägige Mitwirkungsverfahren begonnen. Zum Start stellten die Verantwortlichen die wichtigsten Punkte an einer Informationsveranstaltung vor.
RAHEL HEGGLIN
Es war eine zügige Veranstaltung am Dienstagabend, 27. Mai. Im Küngsmattsaal fanden sich rund zwanzig Interessierte ein, um den Ausführungen der Planer sowie dem Gemeinderat zuzuhören. Vorgestellt wurden die verschiedenen Teilgebiete der Arbeitszone Nord, dem grössten Industrie- und Gewerbegebiet in Sins. Der Kanton Aargau bezeichnet diese Arbeitszone als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt mit regionaler Bedeutung. Deshalb soll die Gemeinde dafür sorgen, dass die Nutzung erhalten und intensiviert wird. «Es soll mehr aus dem bestehenden Baugebiet herausgeholt werden, ohne das Areal grundlegend umzunutzen», erklärte Louis Thomet vom Planungsbüro Karo. Eine Umwandlung in Wohnzonen sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Stattdessen schaffe der ERP eine langfristige Grundlage für die Entwicklung und Optimierung des Industriegebiets.
Drei strategische Handlungsfelder
Im Dialog mit den Grundeigentümern und Unternehmen haben sich vorgängig drei zentrale Themen herauskristallisiert, die für die zukünftige Entwicklung entscheidend sind: Dabei geht es um die Erschliessung, die Innenentwicklung und die Nachhaltigkeit. «Die Verkehrs- und Infrastrukturerschliessung ist die Basis für die Nutzung des Areals. Ohne funktionierende Zufahrten und Leitungen ist weder Bauen noch wirtschaftlicher Betrieb möglich», erklärte Thomet. Zudem sagte er, dass mit rund 5,5 Hektar Baulandreserven auf einer Gesamtfläche von etwa 20 Hektar die Arbeitszone Nord erhebliches Potenzial für Verdichtung biete. Bei der Nachhaltigkeit soll auf Aufenthaltsqualität, eine gute Durchgrünung, aber auch technische Themen wie Energieeffizienz geachtet werden.
Kleine Teilstücke
Das Arbeitsgebiet Nord ist im ERP in vier Teilgebiete unterteilt. Im Gebiet West befindet sich eine Hauptzufahrt in das Gewerbegebiet. Allerdings gibt es in diesem Bereich auch eine Erschliessungsachse, die quer durch das Gebiet führt. «Dadurch wird das Gebiet West in kleinere Teilstücke unterteilt, sodass es kaum noch sinnvoll bebaubar ist», so Thomet. Ein Ansatz wäre, die Erschliessungsstrasse zu verlegen. Das würde die Zufahrtsstrasse für den südlichen und östlichen Teil im Gebiet sicherstellen, aber auch einen Mehrwert für die Grundeigentümer erzeugen.
Reserve nutzen
Im Gebiet Süd sind vor allem kleinere bis mittelgrosse Unternehmen angesiedelt. In diesem Teilgebiet gibt es noch Baulandreserven, die genutzt werden sollten. «Wenn sich über Jahre nichts entwickelt, drohen mögliche Auszonungen. Deshalb ist es im Interesse der Eigentümer und der Gemeinde, hier Entwicklungen anzustossen», so Thomet.
Ursprung und Privatstrassen
Im Gebiet Ost nahm die Entwicklung mit dem Lonza-Produktionsstandort ihren Anfang. Der Teilbereich ist stark bebaut, die Parzellenstruktur kleinteilig. Eine Herausforderung sei, dass die Erschliessung über private Strassen erfolge. Zukunftsszenarien sehen hier unter anderem die Bildung einer Erschliessungsgenossenschaft vor. «Damit schafft man ein Gefäss, welches die Dienstbarkeiten regelt, ähnlich wie beim Stockwerkeigentum», erklärte der Planer.
Grüne Wiesen
Im Norden gibt es noch die grössten Baulandreserven. «Hier kann man grösstenteils noch auf grünen Wiesen Neubauten erstellen. Es ist jedoch ähnlich wie im Bereich Süd. Diese Flächen sollten genutzt werden, um zukünftige Einzonungen anderswo abzusichern.» Vor der baulichen Entwicklung soll jedoch die Erschliessung des Gebiets geregelt werden.
Grundsätze für Bauprojekte
Der ERP enthält auch Empfehlungen für neue Bauprojekte. Es geht um Fragen wie: «Was bedeutet dichter bauen konkret?», «Welche Gebäudehöhen sind im Areal üblich?» oder «Welche Parkierungslösungen sind sinnvoll?» Bei der Gebäudehöhe erklärte Thomet, dass 18 Meter als Richtmass gelten. Die getroffenen Grundsätze sollen Klarheit und Fairness schaffen. Mit dem ERP wurde kein rechtsverbindliches Regulierungswerk erstellt, sondern ein strategisches Instrument. «Er formuliert Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten für die kommenden Jahre. Damit sollen die Interessen der Gemeinde als auch der Unternehmen berücksichtigt werden, damit es eine Planungssicherheit für alle gibt», so Thomet.
Öffentliche Mitwirkung
Auf der Website der Gemeinde Sins ist der ERP «Arbeitszone Nord» aufgeschaltet. Bis am 27. Juni sind Interessierte aufgerufen, den Plan zu studieren und ihre Rückmeldungen einreichen. Danach werden gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen, bevor der ERP vom Gemeinderat verabschiedet wird. Ab dann gilt er als behördenverbindlich.



