Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen die geplante Leinenpflicht entlang der Reuss abgewiesen. Damit wird die Regelung umgesetzt und tritt ab sofort in Kraft. Verstösse können mit Ordnungsbussen und Anzeigen geahndet werden.
RAHEL HEGGLIN
Gegen ...
Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen die geplante Leinenpflicht entlang der Reuss abgewiesen. Damit wird die Regelung umgesetzt und tritt ab sofort in Kraft. Verstösse können mit Ordnungsbussen und Anzeigen geahndet werden.
RAHEL HEGGLIN
Gegen die Pläne der Gemeinde gab es im vergangenen Jahr Widerstand. Innerhalb der Auflagefrist gingen drei Beschwerden beim Regierungsrat ein, woraufhin die Leinenpflicht sistiert wurde. Nun ist der Entscheid des Regierungsrates da: «Auf zwei Beschwerden ist der Regierungsrat nicht eingetreten, da sie von Personen ausserhalb der Gemeinde stammten. Die dritte Beschwerde wies der Regierungsrat ab», erklärt der Gemeindeammann Theo Kern. Damit bestätigt der Kanton die Haltung des Gemeinderats und dessen Interessenabwägung.
Hinweistafeln stehen
Die Leinenpflicht betrifft das Gebiet zwischen Reuss und Binnenkanal (Autobahnstrasse) vom südlichsten Gemeindegebiet (Kantonsgrenze Luzern) bis zur Gemeindegrenze nach Oberrüti. Dort dürfen Hunde künftig nicht mehr frei laufen gelassen werden. Die Gemeinde will damit Konflikte zwischen Spaziergängern, Badenden in der Reuss, Hundehaltern und der Landwirtschaft reduzieren sowie Natur und Wildtiere besser schützen.
Diese Woche wurden fünf Tafeln montiert, welche auf die neue Leinenpflicht aufmerksam machen. Gleichzeitig informiert die Gemeinde die Bevölkerung in den Amtlichen Mitteilungen im heutigen Anzeiger. Damit ist die Regelung offiziell gültig und Bussen, wie auch Anzeigen, können ausgesprochen werden. «In den ersten Tagen werden wir auf Information und Sensibilisierung setzen. Erst danach müssen Hundehalter bei Verstössen mit Konsequenzen rechnen», erklärt Kern.
Gemeinderat sieht sich bestätigt
Beim Gemeinderat sorgt der Entscheid des Regierungsrats für Genugtuung. «Der Regierungsrat hat eigentlich unsere Argumentation gestützt», erklärt der Gemeindeammann. Aus Sicht des Gemeinderats war die Leinenpflicht notwendig geworden, um im stark genutzten Naherholungsgebiet klare Regeln zu schaffen. Der letztjährige Gemeindeammann Pius Wiss sagte damals zum Anzeiger Oberfreiamt: «Wir waren zunehmend mit Reklamationen gegen Hundehalter konfrontiert, weil Hunde teils schwer kontrollierbar waren und das Gebiet auch vermehrt von Hundetouristen, also Personen aus umliegenden Gemeinden, genutzt wurde.»
Wie eine Umfrage damals zeigte, schätzten Hundehalter das Gebiet entlang der Reuss als Ort, wo sich ihre Vierbeiner noch frei bewegen konnten. Sie waren sich aber einig, dass Rücksicht und Verantwortung wichtig sind.
Nun fällt auch dieser Weg als Spielplatz für freilaufende Hunde weg. Die einen wird es freuen, andere werden sich darüber ärgern. Die Einhaltung der Regel ist aber ratsam. Denn Bussen können bis zu 2’000 Franken teuer werden.