Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung folgt dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt, der Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes zuzustimmen. Lehrpersonen mit einem Pensum bis 20 Prozent sollen in den Gemeinderat wählbar sein.
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Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung folgt dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt, der Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes zuzustimmen. Lehrpersonen mit einem Pensum bis 20 Prozent sollen in den Gemeinderat wählbar sein.
pd/red | Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 20. August mit der Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes (UG) befasst. Das Gesetz bestimmt die Unvereinbarkeit von verschiedenen Ämtern.
Von allen politischen Parteien begrüsst
Die Änderung des Gesetzes sieht vor, dass die Unvereinbarkeit zwischen dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats und der Tätigkeit als Lehrperson innerhalb der gleichen Gemeinde aufgehoben wird, sofern das Pensum als Lehrperson von 20 Prozent nicht überschritten wird. Diese Gesetzesänderung erlaubt es, die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Lehrpersonen und anderen Gemeindeangestellten zu beheben. Der Antrag wird von allen politischen Parteien begrüsst und gutgeheissen.
Weitere Anpassungen bezüglich Unvereinbarkeit sollen ebenfalls vorgenommen werden: Als Mitglied der Schulleitung einer öffentlichen Schule derselben Gemeinde ist das Amt eines Mitglieds des Gemeinderats neu nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeit eines Präsidiums der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht mit dem Amt als Gemeinderat gilt neu nur noch, wenn die betreffende Gemeinde im selben Bezirk liegt.
Die Kommission AVW hat den Antrag zur Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes einstimmig genehmigt. Der Grosser Rat wird das Geschäft voraussichtlich im September 2024 beraten.