Langes Warten auf einen barrierefreien Bahnhof
26.06.2026 MühlauIm April hätte die SBB die Gemeinde Mühlau über den neuen Termin für den Baustart des hindernisfreien Zugangs zum Perron 2 informieren sollen. Im Juni hiess es, dass der Entscheid noch immer nicht feststeht. Für Menschen mit einer Gehbehinderung bedeutet das ...
Im April hätte die SBB die Gemeinde Mühlau über den neuen Termin für den Baustart des hindernisfreien Zugangs zum Perron 2 informieren sollen. Im Juni hiess es, dass der Entscheid noch immer nicht feststeht. Für Menschen mit einer Gehbehinderung bedeutet das weiterhin, keinen oder nur einen erschwerten Zugang zum besagten Perron zu haben.
KATHRIN BURRI
Aktuell befindet sich auf dem Perron 1 in Fahrtrichtung Rotkreuz ein sogenannter Mobilift. Eine mobile Hebebühne, mit welcher Menschen im Rollstuhl oder mit eingeschränkter Mobilität sicher in den Zug ein- oder aussteigen können. Die Bedienung dieses Lifts wird auf Anmeldung seitens des Fahrgasts von mindestens einer Stunde im Voraus durch die SBB sichergestellt.
Keine Chance Richtung Aarau
Wer aber das Perron 2 heute nutzen möchte und eingeschränkt mobil ist, steht vergeblich oben oder unten an der steilen Treppe des Bahnhofs. Ein selbständiges Weiterkommen mit diesem unüberwindbaren Hindernis ist nicht möglich. Spontan reisen von und nach Mühlau: Fehlanzeige. Der Fahrgast ist gezwungen, zwei Stunden vor seiner Reise eine Abholung mit einem Motorfahrzeug vom oder zum nächsten Bahnhof zu bestellen. Ein Mobilift kann auf dieser Seite des Bahnhofs nicht eingesetzt werden.
Langwieriger Prozess
Peter Suter, Mühlauer Gemeinderat und zuständig für das Ressort Öffentlicher Verkehr, erklärt, dass das Vorhaben «Barrierefreie Nutzung des Bahnhofs Mühlau» bereits 2021 gestartet wurde. Auch die Pläne für eine Rampe auf dem Gelände der SBB liegen seit rund fünf Jahren vor. Im vergangenen Juni hätte mit dem Bau begonnen werden sollen. Weniger als einen Monat vorher wurde das Vorhaben seitens der SBB gestoppt. Grund dafür war, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) kurzerhand von der SBB eine Risikoanalyse forderte, weil es der Ansicht war, dass zusätzlich zur Rampe eine Perronerhöhung nötig ist. Der Entscheid aufgrund der Analyse wurde für März/ April in Aussicht gestellt. Als Suter nach Ablauf der Frist nachfragte, hiess es seitens der SBB, dass wegen einer Verzögerung die Antwort Anfang diesen Juni erwartet würde.
Schleppende Kommunikation
Suter bemängelt, dass bisher die Kommunikation seitens der SBB schleppend war und nur auf Nachfrage erfolgte. «Keinen Termin habe ich verstreichen lassen, um nach dem neuesten Kenntnisstand zu fragen.» Auch der Einbezug der ÖV-Kommission des Regionalplanungsverband Oberes Freiamt (Repla) sowie die Unterstützung durch den Grossrats-Vizepräsidenten des Kantons Aargau, Ralf Bucher, haben bislang nur geringe Fortschritte gebracht.
SBB wartet auf Bewilligung
Just vor der Gemeindeversammlung vom 2. Juni teilte die SBB Suter mit, dass weiterhin kein neuer Termin für den Baustart feststehe. Begründet wurde dies damit, dass die SBB bislang noch keine Antwort des BAV erhalten hat und somit auch die Bewilligung nicht vorliegt. Ohne diese Zusage des BAV könne keine konkrete Bauplanung gemacht werden. Obwohl die Gemeinde Mühlau auf einen verbindlichen Baubeginntermin hoffte, blieb dieser erneut aus.
Es wird vorerst nur eine Rampe gebaut
Auf Nachfrage bei der SBB heisst es, dass gemäss der heutigen Planung der Bahnhof in zwei Etappen umgebaut wird. In einem ersten Schritt baut die SBB im Laufe des Jahres 2027 beim Perron 2 eine Rampe. Damit könne auf den Shuttle-Fahrdienst verzichtet werden. Die Hilfestellung durch Personal bleibe aufgrund der zu tiefen Perronhöhe aber bis zum nächsten regulären Umbau des Bahnhofes bestehen. Als Erklärung teilte die Medienstelle der SBB mit, dass etwa 30 Bahnhöfe aus wirtschaftlichen Gründen erst beim nächsten regulären Umbau angepasst würden. Dazu gehöre auch der Bahnhof Mühlau. Dieser reguläre Umbau sei aktuell per 2040 geplant.
Ein Bahnhof ohne Hindernisse – davon profitieren viele
Unter der Woche verzeichnet der Bahnhof Mühlau 56 Halte. Wie viele Menschen ihn wegen fehlender Zugänglichkeit nicht oder nur erschwert nutzen können, lässt sich nicht beziffern. Klar ist aber, dass Barrierefreiheit weit mehr Menschen zugutekommt: Neben Menschen mit einer Beeinträchtigung erleichtert sie auch älteren Personen, Menschen mit Gehhilfen, Familien mit Kinderwagen und Reisenden mit viel Gepäck den Zugang. Dass die vollständige Umsetzung nun erst 2040 vorgesehen ist, zeigt die Spannung zwischen wirtschaftlichen Überlegungen und dem Anspruch auf selbstständige Mobilität. Für Menschen mit Beeinträchtigungen bedeutet dies, dass sie noch viele Jahre auf einen uneingeschränkten Zugang zum öffentlichen Verkehr in der Gemeinde warten müssen. Ob das rasante Wachstum der Gemeinde die Wirtschaftlichkeit verbessert und damit eine frühere Realisierung ermöglicht, bleibt offen.
Information
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet den Öffentlichen Verkehr (ÖV) seit 2004, bis Ende 2023 eine selbstständige, barrierefreie Nutzung für Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Bauten, welche nach 2004 in Betrieb genommen wurden, erfüllen diese Pflicht bereits.



