pd | Die Organspendeprozesse in der Schweiz funktionieren gut und sind im europäischen Vergleich sehr effizient. Dennoch bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: Zu wenig Menschen halten fest, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht. Die 2022 vom Stimmvolk ...
pd | Die Organspendeprozesse in der Schweiz funktionieren gut und sind im europäischen Vergleich sehr effizient. Dennoch bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: Zu wenig Menschen halten fest, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht. Die 2022 vom Stimmvolk angenommene erweiterte Widerspruchsregelung soll hier künftig für mehr Klarheit sorgen und bessere Voraussetzungen schaffen, damit mehr Menschen auf der Warteliste ein lebensrettendes Organ erhalten. Die Einführung ist laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) für 2027 vorgesehen.
Der soeben veröffentlichte Jahresbericht von Swisstransplant zeigt eine stabile Entwicklung der Organspendezahlen in der Schweiz – auch dank der engen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.
Erfreulich hohe Spendeeffizienz
Die Erkennung möglicher Organspenderinnen und Organspender funktioniert in Schweizer Spitälern sehr gut. «Dies verdanken wir dem hohen Engagement der Fachpersonen sowie gut funktionierenden Prozessen in der Intensivmedizin», betont PD Dr. Franz Immer, CEO von Swisstransplant. Die sogenannte Spendeeffizienz ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr hoch: Vergleicht man die Anzahl der spendenden Personen pro hundert relevante Todesfälle auf Intensivstationen, hat die Schweiz ihre Effizienz seit 2014 deutlich gesteigert.
Unerfreulich tiefe Zustimmungsrate
Trotz dieser Fortschritte bleibt die Zustimmungsrate in Gesprächen mit Angehörigen eine zentrale Hürde. Häufig ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, was oft dazu führt, dass sich Angehörige gegen eine Organspende entscheiden. Dadurch kann der Spendewunsch vieler Menschen nicht erfüllt werden. Die Folgen sind gravierend: Im vergangenen Jahr starben 67 Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ. «Jede dokumentierte Entscheidung – ob Ja oder Nein – schafft Klarheit und entlastet die Angehörigen», so Immer.
Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung
Mit der Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung gilt künftig:
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies festhalten. Liegt kein dokumentierter Entscheid vor, wird davon ausgegangen, dass die verstorbene Person mit der Organspende einverstanden ist. Angehörige können einer Organentnahme widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass dies nicht dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Die Inkraftsetzung der erweiterten Widerspruchsregelung erfolgt laut BAG voraussichtlich im dritten Quartal 2027. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird das BAG das neue Organund Gewebespenderegister zur Verfügung stellen. Die staatlich anerkannte elektronische Identität (e-ID) wird dabei eine eindeutige und sichere Identifikation ermöglichen. Der genaue Zeitpunkt der Einführung des Registers hängt davon ab, wann die e-ID in der Schweiz verfügbar sein wird.
Ja oder Nein zur Organspende?
Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Die Empfehlung lautet, seinen persönlichen Entscheid – «Ja» oder «Nein» zur Organspende – festzuhalten und seinen Angehörigen mitzuteilen. Geeignet sind bis zur Einführung des Organ- und Gewebespenderegisters: eine Organspendekarte, eine Patientenverfügung oder ein elektronisches Patientendossier. Diese Dokumente behalten ihre Gültigkeit auch nach Einführung des Registers.