Kantonales Jagdgesetz tritt am 1. September in Kraft
22.08.2025 InformationenDie revidierte Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) wurde am 2. Juni durch den Regierungsrat verabschiedet. Sie wurde am 9. Juli vom Bund genehmigt und tritt am Montag, 1. September in Kraft.
pd | Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz ...
Die revidierte Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) wurde am 2. Juni durch den Regierungsrat verabschiedet. Sie wurde am 9. Juli vom Bund genehmigt und tritt am Montag, 1. September in Kraft.
pd | Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar in Kraft gesetzt. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen und die Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, finanzielle Abgeltungen des Bundes an Massnahmen zur funktionellen Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore, Regelungen für den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen (Wildtierschutz), die interkantonale Koordination der Jagdplanung, Herdenschutzmassnahmen, Anpassungen bei den verbotenen Hilfsmitteln, die Rehkitzrettung sowie die Nachsuche auf verletzte Wildtiere und bei Hegeabschüssen.
Genehmigung durch den Bund
Die parallel dazu revidierte kantonale Verordnung zum Jagdgesetz (AJSV) wurde am 2. Juli durch den Regierungsrat verabschiedet. Vorgängig wurde eine freiwillige Anhörung bei den in der kantonalen Jagdkommission vertretenen Verbänden (Bauernverband, JagdAargau, Försterverband, Naturschutzverbände, Tierschutz, Gemeindeammänner-Vereinigung) sowie der kantonalen Jagdprüfungskommission durchgeführt. Die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen der kantonalen Jagdverordnung wurden am 9. Juli vom Bund genehmigt. Sie treten am Montag, 1. September in Kraft.
Folgende Themenbereiche wurden in der Revision der kantonalen Jagdverordnung angegangen:
– Jagdlehrgang und -prüfung (inklusive Fachkundigkeit gemäss Bundesverordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle)
– Anerkennung Jagdprüfung und Jagdpässe
– Interkantonale Koordination der Jagdplanung
– Bejagung Gämse und Rothirsch
– Falknerei
– Einsatz Jagdhunde
– Jagdwaffen, Munition und Hilfsmittel
– Jagd und Nachsuche über die Reviergrenzen
– Nottötung Wildtiere und Meldung an Fachstelle
– Funktionalität Wildtierkorridore
– Tierschutz bei Weidezäunen und jungen Wildtieren
– Verhütung und Vergütung Wildschäden durch Grossraubtiere und Biber
– Bagatellschadenhöhe Wildschaden
– Massnahmen zur Reduktion der Administration und zur Verbesserung des Vollzugs
Mit der Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung können die Änderungen im Aargau umgesetzt werden. Mit der Inkraftsetzung am 1. September wird das Ziel erreicht, dass für die Neuverpachtung der Jagdreviere im Kanton (Pachtperiode 2027–2034) die Revision der kantonalen Jagdverordnung abgeschlossen und in Kraft getreten ist. Die Möglichkeiten der revidierten Bundesgesetzgebung stehen im Aargau zügig zur Verfügung – insbesondere zu Präventionsmassnahmen und zur Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, Grundsätzen für den Herdenschutz, den Einsatz verbotener Hilfsmittel und Hegeabschüsse.