Im Kanton Aargau sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen aufgetreten.
pd | Seit Mitte März wurden im Aargau vier Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) ...
Im Kanton Aargau sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen aufgetreten.
pd | Seit Mitte März wurden im Aargau vier Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) nachgewiesen. Die VHK ist eine für Hausund Wildkaninchen sehr ansteckende Viruserkrankung, die in der Regel tödlich endet. Zu den Symptomen gehören Teilnahmslosigkeit, Atembeschwerden, Koordinationsstörungen bis hin zu Krämpfen und Blutungen aus der Nase. Die VHK wird direkt von Tier zu Tier übertragen, aber auch indirekt, das heisst über kontaminierte Gegenstände, durch den Menschen oder durch Insekten. Für Menschen ist die Tierseuche VHK nicht gefährlich. Das Virus kann in trockener Umgebung und bei tiefen Temperaturen monatelang ansteckend bleiben. Der Einschleppungsweg in eine Tierhaltung ist damit oftmals nicht nachvollziehbar.
Was können Kaninchenhalterinnen und -halter tun?
Der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung an VHK ist eine Impfung – die Impfung schützt jedoch nicht immer vor einer Übertragung. Kaninchen sollten deshalb regelmässig gegen VHK geimpft werden. Für weitere Informationen zu Krankheit, Impfung und Impf-Abständen sollen sich Halterinnen und Halter an ihre Tierarztpraxis wenden. Des Weiteren empfiehlt sich die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemassnahmen. Neu zugekaufte Kaninchen sollten für einige Tage abgesondert in einem anderen Raum untergebracht und gut beobachtet werden, bevor sie in bestehende Kaninchenhaltungen integriert werden.
Meldepflichtige Tierseuche
Die VHK gilt als zu überwachende Tierseuche und unterliegt der Meldepflicht. Halterinnen und Halter sind verpflichtet, VHK-verdächtige Krankheitsanzeichen unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt zur weiteren Abklärung zu melden.