Am Dienstag, 22. Oktober lädt der Gemeinderat Sins zu einer Informationsveranstaltung zum Entwicklungsrichtplan Dorf ein. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner entlang der Luzerner-, ...
Am Dienstag, 22. Oktober lädt der Gemeinderat Sins zu einer Informationsveranstaltung zum Entwicklungsrichtplan Dorf ein. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner entlang der Luzerner-, Bremgartenund Aarauerstrasse, die sich an der räumlichen Entwicklung des Strassenraums entlang dieser Hauptachsen interessieren. Beginn ist um 19 Uhr im Saal des Restauants Einhorn in Sins.
Wie geht die Gemeinde Sins mit unbebauten und bebauten Entwicklungsgebieten im Zentrum um? Welche Rolle spielen bestehende und künftige Grünräume entlang der Hauptachsen? Welche Nutzungen sind wo sinnvoll und welche Erfordernisse zur Parkierung ergeben sich daraus? Im Zentrum von Sins kommen verschiedenste Fragestellungen zur räumlichen Entwicklung zusammen.
Das Gebiet, in welchem die beiden Nord-Süd-Hauptverkehrsachsen des Bünztals und des Reusstals zusammenkommen, zeigt sich im Wandel.
Mit der Südwestumfahrung wurde das Dorfzentrum von Sins und dessen Zufahrtsachsen vom Verkehr entlastet. Als Folge konnte mit der Übernahme der Aarauerstrasse durch die Gemeinde bereits eine Umgestaltung des Strassenraums umgesetzt werden. Der Wandel zeigt sich aber auch an den Neubauten, welche entlang der Verkehrsachsen erstellt wurden und das Ortsbild stark prägen. Dies ist nicht zuletzt das Resultat eines Entwicklungsdruckes aufgrund der attraktiven Lage von Sins mit Nähe zum dynamischen Umfeld der Agglomerationen Zug und Luzern.
Der Gemeinderat Sins möchte die künftige Entwicklung entlang der zentralen Verkehrsachsen aktiv angehen und erarbeitet hierzu zusammen mit den Büros KIP Siedlungsplan AG, Wohlen und KARO, Brugg einen Entwicklungsrichtplan. Der Entwicklungsrichtplan – kurz ERP – ist ein Planungsinstrument, welches der Abstimmung der räumlichen Entwicklung dient. Er soll eine Leitplanke und eine wegweisende Grundlage für die Weiterentwicklung des Zentrums bilden. So werden u.a. Ziele und Massnahmen zur Aufwertung der Strassen- und öffentlichen Freiräume, zur baulichen Dichte und zur Verbesserung der Wohnqualität festgelegt. Diese dienen als Grundlage für nachfolgende Planungen (z.B. Betriebs- und Gestaltungskonzepte, Gestaltungspläne) bzw. zur Prüfung von Bauvorhaben.
In das Planungsverfahren, welches bis zirka Mitte 2025 dauert, wird auch die Bevölkerung miteinbezogen. Eine erste Möglichkeit, sich zu den Themen einzubringen, bietet sich anlässlich der Infoveranstaltung vom 22. Oktober.