Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Suchtprävention Aargau und der Suchtberatung (ags) bleibt hoch.
pd/red | Bei der Bearbeitung von 474 Anfragen in den Lebensphasen «Frühe Kindheit», «Schul- und Ausbildungszeit» sowie ...
Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Suchtprävention Aargau und der Suchtberatung (ags) bleibt hoch.
pd/red | Bei der Bearbeitung von 474 Anfragen in den Lebensphasen «Frühe Kindheit», «Schul- und Ausbildungszeit» sowie «Erwachsenenzeit» führte die Suchtprävention Aargau 2024 insgesamt 568 suchtpräventive Module durch. In diesen Umsetzungen kam es zu 8’466 Kontakten mit den Nutzenden der Angebote.
Kooperationen, Vernetzungsarbeit und die Bearbeitung von Medienanfragen führten zu weiteren 834 Kontakten mit Fachpersonen und Medienschaffenden.
Die Podcasts der Suchtprävention Aargau wurden 15’961-mal gehört.
Bei 8’896 Ausleihen wies die Mediathek 3’083 Kontakte mit Kundinnen und Kunden aus.
2024 meldeten sich 843 Betroffene und 386 Angehörige bei der Suchtberatung ags neu. Total waren 2’488 Personen in Beratung. Das sind 128 Personen weniger als im Vorjahr. Im Vergleich mit dem Jahr 2018 war es 2024 dennoch eine Zunahme von 390 Klientinnen und Klienten in der Suchtberatung. Die grössten Abnahmen verzeichneten 2024 Alkohol (-91) und Cannabis (-77), die grösste Zunahme die Verhaltenssucht (+60) und da insbesondere die Mediensucht (+25) und die Spielsucht (+21). Über die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Aargau fanden 8’307 Beratungsgespräche statt. 22,9 Prozent dieser Gespräche wurden digital/online durchgeführt.
157 Personen (+28) waren über die Kooperation der «Integrierten Suchtbehandlung Aargau» neu in gemeinsamer Behandlung von Suchtmedizin und Suchtberatung.
Über das nationale Portal SafeZone führten die Fachpersonen der Suchtberatung ags zusätzlich 241 Beratungen durch.
Im Rahmen der Safer-Use-Strategie, welche die nebensächlichen und vermeidbaren Schäden beim Drogenkonsum minimiert, wurden 12’150 Spritzen abgegeben.
Im Auftrag des Grand Casino Baden führte die Suchtberatung ags 112 Abklärungen zur Aufhebung von Spielsperren durch.