Gut hundert altbekannte und eine Hand voll neue Gesichter versammelten sich am Mittwochabend in der Mehrzweckhalle in Auw zur Sommergemeinde. Neben diversen baulichen und finanziellen Anliegen durfte die Gemeinde auch acht neue Bürger und Bürgerinnen willkommen heissen. ...
Gut hundert altbekannte und eine Hand voll neue Gesichter versammelten sich am Mittwochabend in der Mehrzweckhalle in Auw zur Sommergemeinde. Neben diversen baulichen und finanziellen Anliegen durfte die Gemeinde auch acht neue Bürger und Bürgerinnen willkommen heissen.
DEBORAH VILLIGER
Mehr Transparenz bei Baugebühren
Eine Änderung des Verwaltungsgerichts im Bauwesen aus dem Jahr 2019 führte für alle Schweizer Gemeinden dazu, dass die bestehenden Baugebührenreglemente nicht mehr den aktuellen Richtlinien entsprechen und somit überarbeitet werden müssen. Ursprünglich entschied sich der Gemeinderat dazu, diese Anpassung des Reglements zusammen mit der Revision der Nutzungsplanung durchzuführen. Da sich letztere in den vergangenen Monaten verzögerte, wurde das Baugebührenreglement nun vorgezogen und den geltenden Bestimmungen angepasst.
Neben dem rechtlichen Aspekt soll die neue Reglementierung vor allem ermöglichen, den Gebührenrahmen eines Baugesuchs im Voraus möglichst genau abschätzen zu können. Insbesondere wurde eine einheitliche, jedoch abgestufte Gebührenkategorie für Baugesuche eingeführt. Konkret heisst das: Neben einer Grundgebühr wird ein Betrag im vordefinierten Promillebereich entsprechend der Bausumme erhoben. Je höher die Bausumme, desto geringer der Promillesatz. Mit dem zunehmend sinkenden Promillesatz wird der Tatsache Rechnung getragen, dass kleinere Bauten einen verhältnismässig hohen administrativen Aufwand verursachen.
Faire Entlöhnung der Gemeindevorstehenden
Im Rahmen der Instandhaltung der Einrichtungen und Infrastruktur Auws plant der Gemeinderat die Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Rüstenschwil und Beinwil. Mithilfe eines neuen Belages, welcher bereits vor drei Jahren eingebaut wurde, konnte man den Zustand der unter anderem auch von Lastwagen stark befahrenen Strasse übergangsmässig bis zur geplanten Kompletterneuerung verbessern. Mit der Belagssanierung von der Kreuzung in Rüstenschwil bis zur Gemeindegrenze Beinwil sollen zeitgleich die vorhandenen Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut werden. Zudem ist eine Fusswegverlängerung bis zur letzten innerörtlichen Liegenschaft geplant. Dem Kreditantrag von insgesamt 240’000 Franken stimmte die Versammlung zu. 2009, also vor 16 Jahren, wurde die aktuell geltende Entlöhnung der Gemeinderäte, des Vizeammanns und des Gemeindeammanns beschlossen und seither nur der Teuerung angepasst. In diesem Zeitraum ist nicht nur die Einwohnerzahl um knapp 60 Prozent gestiegen, auch wurden den Gemeinderäten nach und nach mehr und neue Aufgabenbereiche durch den Kanton zugeteilt, welche es verantwortungsvoll zu erledigen gilt. Diese beiden Punkte hatten zur Folge, dass die Arbeitsintensität in den vergangenen Jahren deutlich zunahm. Aus diesem Grund stellte der Gemeinderat den Antrag für eine Erhöhung der Besoldung von knapp 9 Prozent, um dem Monatsaufwand von 27 bis 47 Arbeitsstunden pro Gemeinderat gerecht zu werden. Unter Ausschluss der Räte genehmigten die über hundert Anwesenden den Antrag und brachten so zeitgleich auch ihre Dankbarkeit für die geleistete Arbeit zum Ausdruck.
Acht Einwohner erhalten Gemeindebürgerrecht
Neben der gut besuchten Versammlung waren auch die Stuhlreihen im hinteren Teil des Saals gut besetzt. Gleich acht Personen bewarben sich per Sommergemeinde 2025 für das Auwer Gemeindebürgerrecht. Um ebendieses Bürgerrecht erhalten zu können, müssen diverse Anforderungen erfüllt und geprüft werden. Darunter fallen unter anderem die Integration in die entsprechende Gemeinde sowie der dreijährige Wohnsitz am Antragsort ohne Unterbruch. Die insgesamt fünf Anträge wurden vom Gemeinderat geprüft und der Versammlung zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Annahme der Anträge wurden allen acht Auwerinnen und Auwern das offizielle Gemeindebürgerrecht zugesprochen.