Grosse Betroffenheit nach Reuss-Tragödie
26.06.2026 MühlauDie Anteilnahme, wie auch die Hoffnung, waren gross diese Woche. Doch mit jeder Minute, die verstrich, schwand die Wahrscheinlichkeit, den Jungen noch lebend zu finden. Traurige Gewissheit beendete die verzweifelte Suche am Dienstagabend.
IRIS CAGLIONI
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Die Anteilnahme, wie auch die Hoffnung, waren gross diese Woche. Doch mit jeder Minute, die verstrich, schwand die Wahrscheinlichkeit, den Jungen noch lebend zu finden. Traurige Gewissheit beendete die verzweifelte Suche am Dienstagabend.
IRIS CAGLIONI
Seit letztem Samstagnachmittag suchte ein Grossaufgebot der Polizei und rund 200 private Helferinnen und Helfer nach dem vermissten Kind. Mit Booten, Tauchergruppen, Wasserrettungshunden und Drohnen wurde die Reuss und das Ufer vom Unfallort in Mühlau bis zum Wehr in Bremgarten abgesucht. Am Dienstagabend, kurz vor 18 Uhr fanden freiwillige Helfer den leblosen Kinderkörper im Wasser bei Merenschwand. Für die vielen Helfer war damit die anstrengende und verzweifelte Suche beendet. Sie waren erschöpft und deprimiert zugleich. Nach vier langen Tagen des Suchens, Bangens und Hoffens lastete die Realität schwer auf ihren Gemütern.
Aufgefunden wurde der Körper im knietiefen Wasser: «Womöglich ist aufgrund eines Strömungswechsels im Fluss der Körper unter einem Ast hervorgeschwemmt worden. Scheinbar ist er daran hängen geblieben», informierte der Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, Dominic Zimmerli, vor Ort.
Grosse Solidarität
Einer der Helfer, der im Boot sass, welches den kleinen Körper entdeckte, heisst Qendrim. Er erzählte leise: «Ich haben den Medienaufruf der Eltern gehört und beschlossen, hierher zu kommen und zu helfen. Wir suchten seit vier Tagen. Jetzt haben wir ihn gefunden, das ist gut für die Familie.» Aus seiner matten Stimme konnte herausgehört werden, wie sehr ihn der Fund mitnahm und wie leer er sich innerlich fühlte.
Die Kantonspolizei geht davon aus, dass es sich um den Jungen handelt, der seit letztem Samstag gesucht wurde. «Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Identität noch nicht bestätigt», informierte die Mediensprecherin der Kantonspolizei Aargau, Kathrin Wettstein, am Dienstagabend.
Die Eltern baten um Mithilfe
Die Kantonspolizei mutmasst, dass die Suche ohne Privatpersonen womöglich länger gedauert hätte. Zimmerli meinte: «Aufgrund des Aufrufes in den Sozialen Medien fanden sich viele Freiwillige vor Ort, die sich auf den Fluss wagten. Wir verstehen das sehr gut. Wenn mehr Augen schauen, ist es natürlich ein Vorteil. Die Suche barg aber auch ein gewisses Risiko, denn auf keinen Fall sollte noch eine Tragödie währenddessen passieren. Hinzu kommt, dass der Anblick einer leblosen Person auch gewisse Auswirkungen haben kann. Wir von der Polizei sind geschult.»
Trübes Wasser ist gefährlich
Nach Angaben des Feuerwehrkommandanten von Mühlau, Mathias Suter, war kurze Zeit nachdem das Schlauchboot der Familie am Samstagnachmittag gekentert war, an derselben Stelle ein anderes Boot in eine kritische Situation geraten. «Dieses Boot konnte sich glücklicherweise schadlos retten.» Suters persönliche Meinung zur Reuss ist: «Für mich als Mühlauer gibt es diese eine Regel: Nicht auf die Reuss oder in die Reuss springen, wenn das Wasser nicht sauber ist.» Denn ist das Wasser trüb, sind Gefahren, die unter der Wasseroberfläche liegen, erst spät, vielleicht zu spät erkennbar. So war es offensichtlich auch am Samstag. Die Familie kenterte aufgrund eines ins Wasser ragenden Baumes. Dieser wurde später vom Revierförster entfernt. «Ein weiteres Risiko für Böötler sind die Brückenpfeiler. Wer von Sins Richtung Rottenschwil unterwegs ist, muss unter vier Brücken durch. Je nachdem, wie die Strömungen sind, sind diese Passagen tückisch», so Suter.
Flussregeln beachten
Gemäss Kantonspolizei Aargau geschehen solche Unfälle sehr selten. Im Jahr 2025 ging lediglich eine Meldung von der gesamten Reuss ein, bei welcher die Flussrettung zum Einsatz kam. Und doch: Diese Tragödie gibt Anlass dazu, wieder auf die Flussregeln aufmerksam zu machen, denn das anhaltend schöne Wetter wird weiterhin viele Böötlifahrer auf die Schweizer Flüsse treiben. Die Regeln können auf der Homepage www.srlg.ch in vielen Sprachen eingesehen werden.
Die Rettungsweste
Schlauchbootfahrer müssen mit Rettungswesten ausgerüstet sein. Es gibt eine Mitführpflicht, jedoch kein Gesetz, welches das Tragen der Schwimmwesten vorschreibt. Der Mühlauer Feuerwehrkommandant räumt ein: «Schwimmwesten nur mitführen und davon ausgehen, man könne sie dann im Notfall schnell überziehen, ist leider keine gute Idee. Auch reine Schwimmhilfen sind bei Flussfahrten ungenügend. Westen sollten während der ganzen Fahrt immer korrekt getragen werden. Im Idealfall unterstützt ein Schrittgurt den passenden Sitz. Dies ist bei Kindern speziell empfehlenswert, um ein Abrutschen der Weste zu verhindern.» Die SRLG informiert auf ihrer Homepage ausführlich über die Wahl der richtigen Weste.
Kennen Sie die Flussregeln?
1. Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.
2. Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
3. Boote nicht zusammenbinden, damit sie manövrierfähig bleiben.
4. Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
5. In freie Gewässer (Flüsse, Seen, Weiher) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
6. Unterkühlung kann zu Muskelkrämpfen führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt darin.




