Tatort: Bohlackerweg! Wer diese private Strasse betritt, begeht eine Straftat. Denn nicht nur befahren, auch begehen ist untersagt. Spaziergänger, die durch den Bohlackerweg laufen, können ein Lied davon singen.
IRIS CAGLIONI
Es betrifft die ...
Tatort: Bohlackerweg! Wer diese private Strasse betritt, begeht eine Straftat. Denn nicht nur befahren, auch begehen ist untersagt. Spaziergänger, die durch den Bohlackerweg laufen, können ein Lied davon singen.
IRIS CAGLIONI
Es betrifft die Einmündungen von der Luzernerstrasse, vom Käsereiweg und der Bahnhofstrasse her. Im Amtsblatt des Kantons Aargau wurde am 19. Dezember 2024 veröffentlicht, dass ein gerichtliches Verbot mit dem Entscheid vom 2. Dezember 2024 erlassen wurde. Dieses richterliche Verbot berechtigt die Grundbesitzer, Anzeige bei Widerhandlung zu erstatten.
Auf den Tafeln, die an den drei Einmündungen platziert sind, steht klar und deutlich: «Das Betreten und Befahren des Bohlackerwegs LIG Sins 506 und LIG Sins 2478 wird Unberechtigten untersagt. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis 2’000 Franken bestraft. Das Verbot ist auf 20 Jahre befristet.»
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht
Wer das Verbot nicht beachtet und auf das Gewohnheitsrecht pochen will, ist schlecht beraten. Denn die Klägerschaft (Name der Redaktion bekannt) hat die ganz grossen Geschütze aufgefahren. In den letzten Monaten hagelte es Strafbefehle vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Seit Jahren darf diese Privatstrasse nicht befahren werden, neu nun auch nicht begangen. Sie führt auf direktestem Weg vom Bahnhof in Richtung Letten-Quartiere. Wer also ohne Berechtigung durch dieses Quartier auf dieser Privatstrasse spaziert, läuft Gefahr, gefilmt und angezeigt zu werden. Diverse Quellen berichteten auch, dass die Klägerschaft den «Tätern» folgte, um deren Namen und Adressen herauszufinden. Die Klägerschaft möchte nicht namentlich genannt werden und auch nicht ihre Motivation für die drastischen Massnahmen offenlegen.
Gut tut derjenige, der darauf verzichtet, diese kostspielige Abkürzung zu nehmen.