Ermittlungen gegen Unfallfahrer abgeschlossen
25.07.2025 SinsIn der Nacht auf den 22. September 2024 kam es zwischen Oberrüti und Sins zu einem tödlichen Unfall. Nach fast zehn Monaten sind die Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen und die Anklagen durch die Staatsanwaltschaft versandt.
RAHEL HEGGLIN
...In der Nacht auf den 22. September 2024 kam es zwischen Oberrüti und Sins zu einem tödlichen Unfall. Nach fast zehn Monaten sind die Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen und die Anklagen durch die Staatsanwaltschaft versandt.
RAHEL HEGGLIN
Viele erinnern sich an das tragische Ereignis vom Samstagabend, 21. September. Der 20-jährige Janic C. bog gegen 23.30 Uhr von einer Nebenstrasse in die Luzernerstrasse, Fahrtrichtung Sins ein. Gleichzeitig nahte aus Oberrüti ein Mercedes. In der Folge kam es zu einer heftigen Kollision. Der Ford Fiesta von Janic C wurde in ein Bachbett geschleudert, der Mercedes kam weiter vorne am Strassenrand zum Stillstand. Trotz Reanimationsversuchen kam für den 20-Jährigen jede Hilfe zu spät. Die beiden 18-jährigen Insassen des Mercedes blieben unverletzt. «Im Rahmen der umfangreichen Untersuchung zum Unfallhergang konnte festgestellt werden, dass der Mercedes mit massiv übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war. Die entsprechenden Tatbestände liegen im Verbrechensbereich», erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau. Diese Umstände erforderten aufwendige Abklärungen, was den langen Verfahrensverlauf erklärt.
Rasertatbestand
Schon bald nach dem Unfall wurden Stimmen laut, der Unfallverursacher sei mit rund 200 Kilometern pro Stunde (km/h) unterwegs gewesen. Dieser Umstand bestätigt der Mediensprecher auf Anfrage nicht, dementiert ihn aber auch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat den Fahrer aber unter anderem wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt. «Darin enthalten ist auch der sogenannte Rasertatbestand. Das bedeutet, vorsätzliche, besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit. Auf dem besagten Abschnitt wären 80 km/h erlaubt gewesen», so Schuler. Laut Gesetz gilt man als Raser, wenn man 60 km/h oder mehr zu schnell fährt. «Die Rekonstruktion zeigt, dass der Mercedes auch zum Zeitpunkt der Kollision deutlich schneller als die erlaubten 80 km/h fuhr. Aufgrund der mit dieser Geschwindigkeit verbundenen, hohen physikalischen Kräfte kam es zur folgenschweren Kollision, bei der der Lenker des zweiten Fahrzeugs tödlich verletzt wurde. Die Verletzungen waren denn auch eindeutig unfallbedingt», erklärt der Mediensprecher. Weiter sagt er, dass der Unfallverursacher weder unter dem Einfluss von Alkohol noch von Betäubungsmitteln stand.
Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung
Nebst der mehrfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz wird dem heute 19-jährigen auch versuchte vorsätzlich Tötung, mehrfache Gefährdung des Lebens und als Eventualanklage fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Gerücht, dass der Beschuldigte ohne Licht unterwegs war, stimmt so nicht. «Was wir wissen ist, dass die Lichter am Fahrzeug des Unfallverursachers nicht richtig eingestellt waren. Aufgrund dessen war das Fahrzeug wohl weniger gut ersichtlich», erklärt Schuler.
Weiteres Delikt
Im Zuge der Ermittlung ist die Staatsanwaltschaft auf ein weiteres Delikt gestossen, für welches sich der Unfallverursacher vor Gericht verantworten muss. Der heute 19-Jährige wird beschuldigt, während einer Fahrt eine «Verrichtung vorgenommen» zu haben. Dieser Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz wurde nicht am Unfalltag verübt, sondern bei einer anderen Fahrt. Schuler erklärt, was dies sein könnte: «Beim Tatbestand ‹Vornahme einer Verrichtung› wird geklärt, ob der Fahrer während der Fahrt eine Handlung vornahm, die das Bedienen des Fahrzeuges erschwerte oder die Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr ablenkte. Das könnte beispielsweise durch das Bedienen eines Mobiltelefons oder durch Essen/Trinken gegeben sein. Die genaue Klärung erfolgt bei der Gerichtsverhandlung.»
Geforderte Strafen
Auch der Beifahrer des Unfallverursachers wird beim Bezirksgericht Muri angeklagt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Gehilfenschaft zum Rasertatbestand vor. Um keine Vorverurteilung vorzunehmen, gibt der Mediensprecher dazu keine weiteren Details bekannt. Laut Recherchen könnten dies das Filmen des zu schnellen Fahrens oder aber auch das Animieren zum schnellen Fahren sein. Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Monate bedingt und eine Busse von 2’000 Franken für den Beifahrer. «Mit welchem Strafmass der Hauptbeschuldigte zu rechnen hat, gibt die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung bekannt», teilt Schuler mit.
Vergleicht man diesen Fall mit dem im April verhandelten, sogenannten Lachgas-Unfall in Arisdorf BL, kann man ungefähr abschätzen, mit was der Hauptbeschuldigte rechnen muss. Das Strafgericht in Muttenz BL verurteilte den damals ebenfalls 18-jährigen Lenker zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe sowie einer bedingten Geldstrafe. Ob der heute 22-Jährige das Urteil weiterzieht, ist noch offen.
Zudem muss ein Autofahrer, der wegen Grobfahrlässigkeit und Raserei verurteilt wurde damit rechnen, dass die Versicherung Regressforderungen stellt. Das heisst, dass sie die Rückzahlung bereits geleisteter Beträge fordert. Inwieweit der Fahrausweis gesperrt wird, entscheidet das Strassenverkehrsamt unabhängig vom Strafprozess.
Die Anklage wurde nun beim Bezirksgericht Muri eingereicht. Wann die Verhandlung startet, ist noch unklar. Man kann davon ausgehen, dass der Prozess in wenigen Monaten stattfinden wird.