pd | Die Kinderzulage beträgt ab 1. Januar 2026 im Kanton Aargau 225 Franken pro Kind und Monat. Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird, oder bis für das Kind eine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, falls ein Anspruch auf ...
pd | Die Kinderzulage beträgt ab 1. Januar 2026 im Kanton Aargau 225 Franken pro Kind und Monat. Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird, oder bis für das Kind eine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, falls ein Anspruch auf diese vor dem 16. Altersjahr besteht. Eltern von erwerbsunfähigen Kindern (aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung) haben Anrecht auf Kinderzulagen bis zum Monat des 20. Geburtstages.
Die Ausbildungszulage beträgt ab 1. Januar 2026 im Kanton Aargau 278 Franken pro Monat und Kind. Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, frühestens jedoch ab Beginn des Monats, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt. Der Anspruch gilt bis zum Abschluss der Ausbildung, jedoch längstens bis zum 25. Altersjahr.
Pro Kind wird eine Zulage ausgerichtet. Können mehrere Personen die Familienzulagen beantragen, regelt das Gesetz den Anspruch auf Familienzulagen.