Einwendungen und Abstimmungen
31.10.2024 BeinwilBis am 17. September lagen die Unterlagen zur geplanten Zonenplanänderung für den Bau des Windparks öffentlich aus. Insgesamt haben 43 Parteien Einwendungen eingereicht. Ob der Windpark kommt oder nicht, liegt aber nicht nur an der Beinwiler Bevölkerung.
...Bis am 17. September lagen die Unterlagen zur geplanten Zonenplanänderung für den Bau des Windparks öffentlich aus. Insgesamt haben 43 Parteien Einwendungen eingereicht. Ob der Windpark kommt oder nicht, liegt aber nicht nur an der Beinwiler Bevölkerung.
RAHEL HEGGLIN
Zu den Parteien, die Einwendungen erhoben haben, zählt neben Privatpersonen und Vereinen auch die Gemeinde Hitzkirch. «Die meisten Einsprachen betreffen den Landschaftsschutz, die Grundwassersituation im Lindenberg, Schattenwurf und Lärmemmissionen sowie die Beeinträchtigung des Ökosystems», erklärt der Beinwiler Gemeindeammann Stefan Zemp. Er betont, dass das Naherholungsgebiet für die Bevölkerung von Beinwil von grossem Wert ist, weshalb er viele der Einwände gut nachvollziehen kann.
Über die Anzahl der Einsprachen zeigt er sich nicht überrascht: «Das entspricht ungefähr dem Umfang, den wir bereits beim Mitwirkungsverfahren gesehen haben.» Zuerst sei es die Aufgabe des Gemeinderats, gemeinsam mit dem Projektteam jede einzelne Einsprache sorgfältig zu prüfen und zu entscheiden, ob ein schutzwürdiges Interesse für die Einsprache vorhanden ist. «Zudem muss geprüft werden, ob für bestimmte Anliegen weitere fachliche Abklärungen oder Gutachten nötig sind», fügt Zemp hinzu.
Grosse Sorgen
Der Verein Pro Lindenberg, der rund 200 Mitglieder zählt, hat eine umfangreiche Sammelbeschwerde gegen den geplanten Windpark eingereicht. Heinrich Knaus, ehemaliger Vereinspräsident, hofft, dass die seit Jahren vorgebrachten Argumente endlich ernsthaft geprüft werden. Laut Knaus gibt es zahlreiche Bedenken gegen das Projekt: «Die Anflugschneisen der Flughäfen Buttwil und Kloten, die direkt über der geplanten Windrad-Zone verlaufen, wurden nie begutachtet. Ebenso hat man die Pufferzonen rund um das Hochmoor Ballwil, die seit 1979 hätten eingerichtet werden müssen, nie realisiert. Und jetzt will man dort Turbinen errichten? Das ist absolut stossend.» Er weist ausserdem auf die potenziellen Gefahren durch Wirbelschleppen für Flugzeuge hin, die durch die Windräder entstehen könnten. Weitere Bedenken betreffen das Risiko, das Grundwasser im Lindenberg für immer oder mindesten auf lange Zeit durch den Bau der Windräder zu kontaminieren.
Auch Lärmemissionen, Schattenwurf oder die Schädigung der Greifvogelund Fledermaushabitate sind Sorgen, die den Verein Pro Lindenberg in Bezug auf zukünftige Windräder beschäftigen.
Souverän entscheidet
Zemp bekräftigt, dass es die Aufgabe des Gemeinderates ist, einen transparenten Austausch zwischen allen Parteien zu bieten. «Wir wollen, dass alle ihre Anliegen einbringen und sich ein Gehör verschaffen können, damit miteinander diskutiert wird. Wir verkörpern kein Lager und wollen nicht die Haltung vermitteln, dass man mit seinen Anliegen nicht zu uns kommen kann.» Um dies zu unterstreichen, wird es vor der Gemeindeversammlungsabstimmung auch wieder eine Veranstaltung geben, zu der alle Interessenten eingeladen werden.
Sobald alle Einwendungen abgearbeitet sind, geht das Geschäft vor die Gemeindeversammlung. Dabei muss der Gemeinderat genau erklären, wie er die Einsprachen bearbeitet hat. Der Souverän hat dann die Möglichkeit, das Projekt auf dem Lindenberg zu genehmigen oder abzulehnen. Dass dies an einer ordentlichen Gemeindeversammlung diskutiert wird, davon geht Zemp zum heutigen Zeitpunkt nicht aus.
Beschleunigungsvorlage
Ob es zukünftig auf dem Lindenberg einen Windpark gibt oder nicht, entscheidet nicht nur die Beinwiler Stimmbevölkerung. Eine wichtige Abstimmung dazu findet am 24. November im Kanton Luzern unter dem Namen «Beschleunigungsvorlage» statt. Diese besagt, dass auch Prozesse rund um die Planung und den Bau von Windrädern vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Dafür soll ein kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Das heisst, dass bei einer Annahme künftig der Kanton über die Bewilligung von Windkraftanlagen entscheidet, und nicht mehr die Gemeinden. Würde also die Luzerner Stimmbevölkerung diesem kantonalen Plangenehmigungsverfahren zustimmen und würde dann der Luzerner Regierungsrat befinden, dass es beim Lindenberg eine Windkraftanlage geben soll, wird es interessant. Denn was passiert, wenn die Beinwiler Stimmbevölkerung das Projekt an der Gemeindeversammlung bachab schickt? Dann könnte nämlich in ein paar Jahren auf Luzerner Seite, mit anderer Interessenabwägung, trotzdem eine Windkraftanlage auf dem Lindenberg entstehen. Das würde dann bedeuten, dass sämtliche Einwendungen, die jetzt zu Schattenwurf, Lärmemissionen oder Natur- und Landschaftsschutz auf dem Tisch liegen, nicht mehr von Beinwil bearbeitet werden und die Gemeinde auch die ausgehandelte finanzielle Entschädigung verliert.
Finanzielle Ausgangslage
Bekanntlich hat ja der Beinwiler Gemeinderat gut mit der Eigentümerin der Windräder, der Windpark Lindenberg AG, verhandelt. Pro Jahr würde diese der Gemeinde Beinwil vier Prozent vom Bruttoerlös, mindestens aber 66’500 Franken pro Windrad zahlen. Der Vertrag ist auf zwanzig Jahre ausgelegt und bedeutet also vier Millionen Franken für die Gemeindekasse. Zusätzlich bekommt die Gemeinde noch 1,3 Millionen Franken, die an Kompensionsmassnahmen gebunden sind, und die Windpark Lindenberg AG verpflichtet sich, ihren Steuersitz während der gesamten Betriebsdauer von dreissig Jahren in Beinwil zu halten. Dieser Geldsegen ist dann auch ein Grund, weshalb die Gemeinde Hitzkirch eine Einsprache gegen die Zonenplanänderung gemacht hat. Sie hat es nämlich laut Luzerner Zeitung verpasst, einen finanziellen Zustupf mit der Windpark-Eigentümerin auszuhandeln.