Dietwil: Offizielle MItteilungen 24. 10. 2025
24.10.2025 Dietwil: offizielle MitteilungenHaben Sie die Steuern 2025 bezahlt?
Falls nicht, erinnern wir Sie daran, dass die provisorischen Steuern 2025 per 31. Oktober zur Zahlung fällig werden. Für allfällige Mahnungen oder Betreibungen der offenen Steuerforderungen (provisorisch oder definitiv) ...
Haben Sie die Steuern 2025 bezahlt?
Falls nicht, erinnern wir Sie daran, dass die provisorischen Steuern 2025 per 31. Oktober zur Zahlung fällig werden. Für allfällige Mahnungen oder Betreibungen der offenen Steuerforderungen (provisorisch oder definitiv) werden Gebühren erhoben. Diese betragen:
– Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand: Fr. 35.–
– Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand Fr. 100.–
Wer in den Vorjahren die provisorischen Steuern mit dem 13. Monatslohn erst im November oder Dezember beglichen hat, muss für die Steuern 2025 rechtzeitig eine Stundung bis 31. Dezember 2025 bei der Finanzverwaltung verlangen (Tel. 041 789 60 60 oder finanzen@dietwil.ch). Gesuche um Ratenzahlungen sind ebenfalls rechtzeitig einzureichen. Sofern weder eine Stundung noch eine Ratenvereinbarung verlangt wurde, werden die offenen provisorischen Steuern 2025 im November 2025 mit einer Gebühr von Fr. 35.– gemahnt. Allfällige Betreibungen erfolgen im Januar 2026. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Herbstliches Laub auf öffentlichen Flächen
Der Herbst hat Einzug gehalten und verzaubert Dietwil mit seinen farbenfrohen Blättern. Die Bäume und Sträucher hüllen sich in Gelb-, Rot- und Brauntöne, bevor ihre Blätter zu Boden fallen. Trotz dieses schönen Anblicks bringt der Laubfall zugleich die Pflicht zur Pflege der Umgebung.
Die privaten Anstösser, deren Liegenschaften an öffentliche Strassen, Trottoirs oder Gehwege angrenzen, werden gebeten, das herabfallende Laub ihrer Bäume, Sträucher und Hecken auf den angrenzenden öffentlichen Strassen und Trottoirs regelmässig und ordnungsgemäss zusammenzunehmen. Das Laub kann durch Wind und Wetter auf die öffentlichen Wege gelangen, was insbesondere in der nassen Jahreszeit Rutschgefahr mit sich bringt.
Die Verantwortung für die Beseitigung des Laubes auf öffentlichen Flächen liegt bei den jeweiligen Eigentümern selbst. Die Abteilung Liegenschaften und Betrieb ist nur für das Laub der gemeindeeigenen Bäume und Sträucher verantwortlich. Der Gemeinderat appelliert daher an die Eigenverantwortung im Sinne eines sicheren und sauberen Ortsbildes. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Grabräumung im Februar 2026
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Grabesruhe werden diese Grabfelder geräumt: Familiengrab, Sektor 2 (unten rechts): Baumann-Füglister Albert und Marie; Zumbach-Bachmann Josef und Karolina
Die Gräber werden im Februar 2026 geräumt. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, allfällige Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis am 31. Januar 2026 zu entfernen. Nach diesem Termin wird die Gemeinde die noch vorhandenen Gegenstände und Pflanzen entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis!
Bauwesen
Der Gemeinderat hat dieser Bauherrschaft unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung erteilt:
– Huber Matthias, In den Chlepfen 12, 6042 Dietwil; Bewilligung für die Vergrösserung eines bestehenden Dachfensters und Installation einer Solarstromanlage; Parzelle Nr. 423, Gebäude Nr. 404, In den Chlepfen 12 (vereinfachtes Verfahren)
