Haben Sie die Steuern 2026 bereits bezahlt?
Die provisorischen Steuern 2026 sind am 31. Oktober zur Zahlung fällig. Falls Sie Ihre Steuern noch nicht beglichen haben, bitten wir Sie, die Zahlung fristgerecht vorzunehmen.
Für Mahnungen und Betreibungen ...
Haben Sie die Steuern 2026 bereits bezahlt?
Die provisorischen Steuern 2026 sind am 31. Oktober zur Zahlung fällig. Falls Sie Ihre Steuern noch nicht beglichen haben, bitten wir Sie, die Zahlung fristgerecht vorzunehmen.
Für Mahnungen und Betreibungen aufgrund offener Steuerforderungen (provisorisch oder definitiv) werden diese Gebühren erhoben:
– Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand 35 Franken
– Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand 100 Franken
Falls Sie Ihre provisorischen Steuern erst mit dem 13. Monatslohn im November oder Dezember begleichen können, bitten wir Sie, rechtzeitig eine Stundung bis zum 31. Dezember 2026 bei der Finanzverwaltung zu beantragen (Tel. 041 789 60 60 oder finanzen@dietwil.ch). Gesuche um Ratenzahlungen sind ebenfalls frühzeitig einzureichen.
Liegt weder eine bewilligte Stundung noch eine Ratenzahlungsvereinbarung vor, werden offene provisorische Steuern 2026 im November 2026 mit einer Gebühr von 35 Franken gemahnt. Allfällige Betreibungen erfolgen ab Januar 2027.
Wir danken allen Steuerpflichtigen für die fristgerechten Zahlungen und die Kenntnisnahme.
Grabräumung im Februar 2027
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Grabesruhe werden diese Gräber aufgehoben:
– Erdbestattungsgräber, Sektor 1b (oben rechts vorne): Schurtenberger-Burkart Josef, Brunner-Fässler Franz und Marie, Wiss-Schuler Alois und Käthi
– Urnengrab, Sektor 1a (oben rechts hinten): Steiner Nadia
Die Grabräumung erfolgt im Februar 2027. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, allfällige Grabdenkmäler, Bepflanzungen und persönliche Gegenstände bis spätestens am 31. Januar 2027 zu entfernen. Nach diesem Termin werden noch vorhandene Denkmäler, Pflanzen und Gegenstände durch die Gemeinde entfernt und entsorgt. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Rechnungen an die Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung steht bald vor den Jahresabschlussarbeiten. Damit Sitzungsgelder, Spesen und weitere Leistungen im Auftrag der Gemeinde noch im laufenden Jahr ausbezahlt werden können, bitten wir Sie, die entsprechenden Abrechnungen bis spätestens 30. November 2026 bei der Finanzverwaltung einzureichen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat dieser Bauherrschaft unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen die Baubewilligung erteilt:
– Konsortium Ausserdorf Dietwil, Heinrichstrasse 8, 6331 Hünenberg; Bewilligung für die Projektänderung beim Umbau der Scheune und Neubau des Mehrfamilienhauses, Parzelle Nr. 66, Gebäude Nr. 102 und 117, Pilatusblick 1 und 3