Dietwil: Offizielle Mitteilungen, 18.09.2026
18.09.2026 Dietwil: offizielle MitteilungenSteuern: Versand der Verfallsanzeigen
Nächste Woche erhalten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Die Verfallsanzeige stellt keine Mahnung dar. Der Kontoauszug zeigt auf, was bereits bezahlt oder was ...
Steuern: Versand der Verfallsanzeigen
Nächste Woche erhalten die Steuerpflichtigen die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Die Verfallsanzeige stellt keine Mahnung dar. Der Kontoauszug zeigt auf, was bereits bezahlt oder was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Berücksichtigt sind sämtliche Zahlungen und Gutschriften bis zum 8. September 2026. Der verbleibende Restbetrag ist bis spätestens am 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4,5 Prozent erhoben. Offene Steuern werden im November 2026 kostenpflichtig gemahnt. Besteht im Januar 2027 weiterhin ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Bei gewährten Stundungen oder vereinbarten Ratenzahlungen gelten die individuell festgelegten Zahlungsfristen. Sollte der provisorisch fakturierte Steuerbetrag gemäss Ihren Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu tief sein, können Sie sich für eine Korrektur an das Steueramt wenden (steuern@ dietwil.ch oder Tel. 041 789 60 61).
Falls Sie die provisorischen Steuern 2026 nicht fristgerecht bezahlen können oder eine Ratenvereinbarung wünschen, steht Ihnen ein teilautomatisierter E-Service zur Verfügung. Mit der Verfallsanzeige erhalten Sie einen QR-Code, über welchen Sie Ihren Antrag direkt einreichen können. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin direkt an die Finanzverwaltung wenden (finanzen@dietwil.ch oder Tel. 041 789 60 60).
Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die fristgerechte Begleichung der Steuern.
Digitales Steuerkonto: Behalten Sie jederzeit den Überblick
Mit dem digitalen Steuerkonto des Kantons Aargau behalten Steuerpflichtige jederzeit den Überblick über ihre Kantons-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern. Bereits geleistete Zahlungen, offene Rechnungen sowie allfällige Guthaben können online eingesehen und nach Steuerart und Steuerjahr gefiltert werden. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes lassen sich Rechnungen zudem einfach und bequem mit den gängigen E-Banking-Apps bezahlen.
Das Steuerkonto ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern, ihre Steuerangelegenheiten rund um die Uhr online einzusehen und zu verwalten. Damit stehen die wichtigsten Informationen jederzeit zur Verfügung, unabhängig von Ort und Zeit und ohne die Verwendung von Papier. Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie eine Anleitung zur Registrierung und Nutzung des Steuerkontos finden Sie unter www.ag.ch/steuerkonto.
Friedhofanlage
Ab dem 5. Oktober 2026 werden die Thuja-Hecken bei der Friedhofanlage geschnitten. Wir bitten Sie, dies bei der Bepflanzung der Gräber zu berücksichtigen. Die Arbeiten werden durch die Mitarbeitenden der Abteilung Liegenschaften und Betriebe ausgeführt.
