Dietwil: Offizielle Mitteilungen 17. 01. 2025
17.01.2025 Dietwil: offizielle MitteilungenBeschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024: Rechtskraft bzw. Referendumsbegehren
Nach Ablauf der Referendumsfrist am 30. Dezember 2024 sind diese Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 rechtskräftig geworden:
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024: Rechtskraft bzw. Referendumsbegehren
Nach Ablauf der Referendumsfrist am 30. Dezember 2024 sind diese Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024 rechtskräftig geworden:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024
3. Regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt: Beschlussfassung über den Beitritt zum Gemeindeverband und Genehmigung der Satzungen
4. Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 104 Prozent
Gegen diese positiv gefassten Beschlüsse wurde am 23. Dezember 2024 das Referendum ergriffen:
2. Erweiterung Werkhof mit Neubau einer Remise:
a) Krediterteilung von Fr. 430’000.00 (32 Ja-Stimmen gegen 21 Nein-Stimmen)
b) Tauschvertrag für den Landabtausch; Zustimmung (30 Ja-Stimmen gegen 24 Nein-Stimmen)
Für das Referendum waren 90 Unterschriften notwendig (1/10 von 897 Stimmberechtigten). Es wurden diese Unterschriftenlisten eingereicht:
a) Erweiterung Werkhof mit Neubau einer Remise: Krediterteilung von Fr. 430’000.00
Anzahl Unterschriftenbögen: 13
Total bescheinigte Unterschriften: 134
Ungültige Unterschriften: 3
Gültige Unterschriften: 131
b) Erweiterung Werkhof mit Neubau einer Remise: Tauschvertrag für den Landabtausch; Zustimmung
Anzahl Unterschriftenbögen: 12
Total bescheinigte Unterschriften: 131
Ungültige Unterschriften: 3
Gültige Unterschriften: 128
Beide Referendumsbegehren entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, weisen die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften auf und sind zustande gekommen. Der Gemeinderat hat die Urnenabstimmung auf den 18. Mai 2025 – gleichzeitig mit eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen – angeordnet. Die Abstimmungsvorlage mit erläuterndem Bericht des Gemeinderats sowie mit den Argumenten des Referendumskomitees wird den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Stiftung Alterssiedlung Root: Austritt per 31. Dezember 2024
Im Jahr 1989 hat sich die Einwohnergemeinde Dietwil am Neubau des Alters- und Pflegeheims Unterfeld in Root mit zwei Betteinheiten beteiligt. Die Ortsbürgergemeinde Dietwil hat ein Darlehen von Fr. 52’500.00 gewährt, welches vollständig zurückbezahlt wurde. Die finanziellen Beteiligungen sind zwischenzeitlich abgeschrieben. Das Heim ist seit Jahren selbsttragend.
In Umsetzung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wurde per 1. Januar 2011 die Restkostenfinanzierung in der Langzeitpflege eingeführt und die aargauische Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Seither gibt es kantonal unterschiedliche Taxen und Restkosten für die Gemeinden. Die aargauischen Referenztaxen liegen dabei einiges tiefer als diejenigen vom Alters- und Pflegeheim in Root. Je nach Pflegestufe liegen die Mehrkosten bei mehreren Tausend Franken pro Jahr (zum Beispiel Stufe 5 rund 6’500 Franken, Stufe 12 rund 15’500 Franken). Deshalb werden vonseiten der Gemeinde Dietwil nur Kostengutsprachen im Rahmen der aargauischen Referenztaxen geleistet. Der überschiessende Restkostenanteil muss durch die Bewohner oder Angehörigen zusätzlich übernommen werden.
Die Stiftung Alterssiedlung Root muss wieder investieren und möchte bis ins Jahr 2030 einen Neubau mit rund 30 Einzelbetten realisieren. Die Kosten werden auf rund 18 Millionen Franken geschätzt. Von den Stiftergemeinden wird eine finanzielle Beteiligung vorausgesetzt. Für die Gemeinde Dietwil würde ein Betrag von 500’000 Franken anfallen. Aus Sicht der Gemeinde Dietwil macht jedoch zum heutigen Zeitpunkt eine Orientierung in den Kanton Luzern für mehr Pflegeplätze wenig Sinn. Aktuell hat es im Freiamt genügend Pflegebetten. Somit besteht kein dringender Handlungsbedarf, sich an ausserkantonalen Pflegeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Aufgrund der privaten Übernahmen des überschiessenden Restkostenanteils durch den Dietwiler Bewohner wird zudem ein Heimplatz im Aargau bevorzugt. Der Gemeinderat hat aus diesen Gründen eine Mitfinanzierung an einem Neubau abgelehnt und konsequenterweise den Austritt aus der Stiftung Alterssiedlung Root per 31. Dezember 2024 beschlossen. Dieser Austritt wurde mit einer Statutenänderung per 1. Januar 2025 nun umgesetzt.
Trotz dieses Austritts haben die Dietwiler nach wie vor die Möglichkeit, die Pflegeeinrichtung frei zu wählen und somit auch in die Alterssiedlung Root zu ziehen. Der überschiessende Restkostenanteil bei einer ausserkantonalen Pflegeeinrichtung ist – wie bereits seit dem Jahr 2011 – durch die Bewohner oder Angehörigen selber zu übernehmen. Mit dem Austritt entfällt bei knappen Kapazitäten einfach der Anspruch auf einen Heimplatz in der Alterssiedlung Root. Damit der Mahlzeitendienst in Dietwil weiterhin genutzt werden kann, soll mit der Stiftung Alterssiedlung Root noch eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen in diesem Zusammenhang laufen.
Statistische Informationen 2024
Bauwesen
Es wurden 18 (19) Baugesuche und 1 (2) Voranfrage eingereicht. Der Gemeinderat hat 21 (21) Baubewilligungen erteilt und musste kein (0) Baugesuch abweisen.
Einwohnerdienste
Am Jahresende hat die Gemeinde Dietwil 1’431 (1’459) Personen gezählt. Die Bevölkerung hat damit um –28 (+12) Personen bzw. –1.9 % (+0,8 %) abgenommen. Der Ausländeranteil beträgt 19,8 % (19,5 %). Während des Jahres wurden diese Mutationen vorgenommen: Geburten 10 (14), Todesfälle 6 (14), Zuzüge 123 (121), Wegzüge 155 (109).
Gemeinderat
Der Gemeinderat hat an 21 (22) ordentlichen Sitzungen 109 (124) Sach-, 48 (53) Kurzgeschäfte sowie 384 (385) Kenntnisnahmen behandelt. Das Protokoll umfasst 308 (350) Seiten. Die Sitzungszeit der ordentlichen Gemeinderatssitzungen hat 34,50 (37,00) Stunden gedauert.
Betreibungsamt Oberfreiamt
Die Statistik des Betreibungsamtes zeigt für die Gemeinde Dietwil dieses Bild: Eingegangene Begehren 711 (490); Betreibungsbegehren 359 (297), davon auf Pfändung und Konkurs 333 (255), auf Grundpfand 0 (0), Faustpfand 0 (0); Pfändungen 198 (137); Konkursandrohungen 2 (3); Verwertungen 152 (115); Rechtsvorschläge 26 (14); Verlustscheine nach Art. 115 SchKG 43 (22) und nach Art. 149 SchKG 62 (47); Summe der Betreibungsforderungen Fr. 725’863.77 (Fr. 562’717.25), Zahlungen der Schuldner Fr. 388’826.80 (Fr. 199’148.20), Summe der ausgestellten Verlustscheine Fr. 244’240.86 (Fr. 138’996.84).
Regionales Zivilstandsamt Sins
Das Regionale Zivilstandsamt Sins hat diese Ereignisse für die Gemeinde Dietwil (nach Wohnort der Personen bzw. Ereignisort bei Geburten und Todesfällen) beurkundet: Trauungen 4 (3), Geburten 0 (0), Anerkennungen 1 (3), Todesfälle 1 (4), Namenserklärungen 0 (0). Insgesamt hat das Regionale Zivilstandsamt Sins für die Gemeinden Abtwil, Auw, Dietwil, Mühlau, Oberrüti und Sins 103 (124) Ereignisse beurkundet.
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz
Alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden, müssen neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen. Es wird auf die Ausführungen unter den allgemeinen Gemeindepublikationen verwiesen.
