Dietwil: Offizielle Mitteilungen, 16.10.2026
16.10.2026 Dietwil: offizielle MitteilungenErsatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats vom 18. Oktober
An diesem Wochenende findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 statt. Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist am Sonntag von 9 bis 9.30 Uhr ...
Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats vom 18. Oktober
An diesem Wochenende findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 statt. Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist am Sonntag von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet. Der Gemeinderat dankt für Ihre Stimmbeteiligung!
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2026: Traktanden
Am Donnerstag, 19. November 2026, 20 Uhr findet in der Turnhalle MZA die Einwohnergemeindeversammlung statt. Es gelangen diese Traktanden zur Behandlung:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2026
2. Parzelle Nr. 34: Kompetenzerteilung für die Veräusserung einer Teilfläche an der Feldstrasse
3. Jugendförderung Oberfreiamt: Beschlussfassung über die definitivem Weiterführung nach der Pilotphase
4. Schulsozialarbeit Region Sins: Genehmigung des überarbeiteten Gemeindevertrags
5. Aushubdeponie Babilon, Fortsetzung Nord: Beschlussfassung über die Teiländerung des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung (§§ 20 und 26a)
6. Genehmigung des Budgets 2027 mit einem Steuerfuss von 104 Prozent
7. Verschiedenes und Umfrage/Verabschiedungen
Anschliessend an diese Versammlung findet die Ortsbürgergemeindeversammlung mit diesen Traktanden statt:
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026
2. Genehmigung des Budgets 2027
3. Verschiedenes und Umfrage/Verabschiedung
Die Einladungen zu den beiden Gemeindeversammlungen mit Erläuterungen und Anträgen zu den einzelnen Traktanden werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Der Gemeinderat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für das Interesse an den Geschäften und lädt Sie herzlich zur Teilnahme an den Versammlungen ein.
Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Sie ist mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Die biometrische Identitätskarte kann beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Der Bezug ist jedoch freiwillig. Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten und ohne Datenchip kann weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Dietwil beantragt werden.
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Schweizer Staatsangehörige können somit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen:
– Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen.
– Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Die Gebühren bleiben gegenüber der bisherigen Identitätskarte unverändert. Termine für die Beantragung der biometrischen Identitätskarte beim Ausweiszentrum Aargau können bereits gebucht werden. Die Antragstellung ist ab dem 2. November 2026 möglich.
Weitere Informationen sind unter www.schweizerpass.ch erhältlich.
Häckseldienst am 27. Oktober
Am Dienstag, 27. Oktober bietet die Gemeinde einen Häckseldienst an. Wir bitten Sie, Ihre Umgebungsarbeiten nach Möglichkeit auf diesen Termin auszurichten.
Der Häckseldienst wird beim jeweiligen Grundeigentümer vor Ort ausgeführt und der Dietwiler Bevölkerung grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Pro Standort ist eine Arbeitszeit von maximal 15 Minuten kostenlos. Für den darüber hinausgehenden Zeitaufwand werden 30 Franken pro weitere 15 Minuten erhoben. Der Betrag ist direkt vor Ort in bar zu bezahlen.
Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, sind diese Punkte zu beachten:
– Es wird ausschliesslich Baum- und Strauchschnitt aus Privatgärten gehäckselt.
– Nicht angenommen werden Wurzelstöcke, Gras, Laub, Küchenabfälle oder sonstiges Grüngut.
– Das Material darf keine Fremdstoffe enthalten, insbesondere keine Steine, Erde, Metallteile, Drähte, Schnüre, Kunststoffteile, Pfähle oder behandeltes Holz.
– Die maximale Aststärke beträgt 25 cm.
– Das Schnittgut ist geordnet bereitzulegen und darf nicht durcheinander aufgehäuft werden. Die Schnittenden sind möglichst einheitlich zur Zufahrt hin auszurichten.
– Das Material muss am Dienstag bis spätestens 8 Uhr bei der Grundstückzufahrt gut erreichbar deponiert sein.
Sollten Sie die Schnitzel nicht selbst verwerten können, wird das Material kostenlos abgeführt. Anmeldungen für den Häckseldienst nimmt die Gemeindekanzlei gerne entgegen (www.dietwil.ch > Online-Schalter > Rubrik Bauamt/Werke).
