Dorffasnacht vom 15. Februar: Strassensperrungen und Umleitung Bus
Am Sonntag, 15. Februar ab 11 Uhr führen die Altwürger Düetu die Dorffasnacht durch. Der Fasnachtsumzug startet um 14 Uhr und dauert bis zirka 15 Uhr. Die Route führt vom Quartier In den ...
Dorffasnacht vom 15. Februar: Strassensperrungen und Umleitung Bus
Am Sonntag, 15. Februar ab 11 Uhr führen die Altwürger Düetu die Dorffasnacht durch. Der Fasnachtsumzug startet um 14 Uhr und dauert bis zirka 15 Uhr. Die Route führt vom Quartier In den Chlepfen über die Oberdorfstrasse, Vorderdorfstrasse bis zum Festareal bei der Schulanlage. Für diesen Umzug werden die betroffenen Strassen vorübergehend gesperrt. Während des Festbetriebs bleibt zudem die Vorderdorfstrasse im Bereich des Schulareals für den Durchfahrtsverkehr bis zirka 22 Uhr gesperrt, wobei die Zufahrten zu den bestehenden Liegenschaften gewährleistet bleiben. Die Umleitungen werden signalisiert und durch den Verkehrsdienst organisiert.
Der Bus wird während des ganzen Tags die Haltestelle an der Vorderdorfstrasse nicht anfahren. Dafür wird an der Luzernerstrasse (Postrain) eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Auch die Haltestelle Wannenmatt wird an diesem Tag nicht bedient. Die Haltestelle Zubestrasse ist normal in Betrieb (Umleitung Bus über Zubestrasse, Hinterdorfstrasse, Küferstrasse).
Der Gemeinderat wünscht eine erfolgreiche Veranstaltung und bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Verkehrsbehinderungen.
Provisorische Streuerrechnung 2026
Die provisorische Steuerrechnung 2026 wird in den nächsten Tagen über den Zentralversand an alle steuerpflichtigen Personen verschickt. Diese basiert auf den letztbekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sollten sich Veränderungen ergeben, sodass die Höhe der provisorischen Steuerrechnung nicht realistisch ist (z.B. Erwerbsaufnahme oder -aufgabe), bitten wir Sie, sich beim Steueramt für eine Anpassung der Steuerrechnung zu melden (Telefon 041 789 60 61, steuern@dietwil.ch).
Die provisorischen Steuern für das Jahr 2026 sind bis am 31. Oktober 2026 zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0,25 % honoriert. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird ein Verzugszins von 4,5 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass seit dem Steuerjahr 2019 im Bezugsverfahren Mahngebühren erhoben werden (ab erster Mahnung).
Für die Bezahlung der Steuern bitten wir Sie, ausschliesslich die zugestellten QR-Rechnungen zu verwenden. So kann die Zahlung direkt dem Steuerkonto 2026 gutgeschrieben werden. Reichen die QR-Rechnungen nicht aus, können bei der Finanzverwaltung weitere QR-Rechnungen bestellt werden (Tel. 041 789 60 62, finanzen@ dietwil.ch). Offensichtlich überhöhte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Finanzverwaltung zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden.
Der Gemeinderat dankt den Steuerpflichtigen für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die Zusammenarbeit.
Meldeverfahren Solaranlagen
Diese Solaranlage wurde im Meldeverfahren bestätigt und freigegeben: – Meier Marco, Hirselenstrasse 2, 6042 Dietwil: Solarstromanlage auf Gebäude Nr. 207, Parzelle Nr. 403, Hirselenstrasse 2