Dietwil: Offizielle Mitteilungen 11. 04. 2025
11.04.2025 Dietwil: offizielle MitteilungenAushubdeponie Babilon: Technischer Jahresbericht 2024 / Ausblick 2025
Die Deponie Freiamt AG als Betreiberin der Aushubdeponie Babilon hat dem Gemeinderat den Technischen Jahresbericht 2024 zugestellt. Daraus geht hervor, dass das Jahr 2024 über lange Phasen ...
Aushubdeponie Babilon: Technischer Jahresbericht 2024 / Ausblick 2025
Die Deponie Freiamt AG als Betreiberin der Aushubdeponie Babilon hat dem Gemeinderat den Technischen Jahresbericht 2024 zugestellt. Daraus geht hervor, dass das Jahr 2024 über lange Phasen sehr regenreich war. Die nasse Witterung und der zunehmend nässer werdende Aushub erschwerten den Betrieb erheblich. Die Deponie musste zeitweise über mehrere Tage geschlossen werden. Ab dem Spätherbst musste vernässtes Aushubmaterial abgewiesen werden, um die Böschungsstabilität nicht zu gefährden. Mit entsprechenden Massnahmen konnten Erosionen verhindert werden. Das ganze Jahr wurde ausschliesslich über feste Kippstellen angeliefert. Ein Befahren der Auffüllung mit Lastwagen zur Einbaustelle war aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit nicht möglich. Die Zufahrten wurden nach Bedarf mit Felsmaterial und Kies erweitert und verstärkt. Die Reifenwaschanlage sowie die Zu-/Wegfahrtsstrasse funktionierten einwandfrei. Seit Betriebsbeginn kam es noch nie zu einer Verschmutzung der Kantonsstrasse. Bis Ende Jahr wurden gesamthaft 193’661 m3 Aushub (Vorjahr: 161’337 m3) und 4’851 m3 Unterboden (Vorjahr: 448 m3) angenommen und eingebaut. Die Aushublieferungen aus den Kantonen Aargau und Zug zusammen haben einen Anteil von 64,7 Prozent (alle Mengenangaben in m3 lose).
Bei der Aushubdeponie Babilon handelt es sich um den Deponietyp A. Es darf nur sauberes Aushub- und Ausbruchmaterial angeliefert und eingebaut werden. Als vorsorgliche Kontrollmassnahme wird von den Bauherren/ Architekten und Aushublieferanten die Aushubdeklaration vor der ersten Anlieferung verlangt und geprüft. Für jede einzelne Lieferung wurde gemäss Betriebsordnung ein Lieferschein erstellt. Bei der Annahme wird eine visuelle Qualitätsprüfung durch den dafür geschulten Maschinisten oder Betriebsleiter vorgenommen. Periodisch wird zusätzlich eine chemische Beprobung durchgeführt. Dabei werden zehn Schwermetalle analysiert.
Bis Ende Jahr 2024 wurden 19 Beprobungen durchgeführt. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Deponie Babilon verzeichnete im vergangenen Jahr keine Fehlanlieferungen. Im Jahr 2024 wurde eine Inspektion durch den Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB durchgeführt. Der Betrieb der Deponie weist keine Mängel auf.
Die offene Fläche beträgt per Ende 2024 gesamthaft 6,6 Hektar (inklusive Zufahrt und Installation). Die langfristigen Bodendepots blieben unverändert und haben gesamthaft eine Fläche von 1,9 Hektar. Im Spätsommer konnte eine Rekultivierungsetappe mit 1,1 Hektar umgesetzt werden. Für die bewilligte Anpassung der Endgestaltung im Bereich der Gibelstrasse wurde die Rohplanie erstellt und am 18. Juli 2024 abgenommen und protokolliert. Die Bodenarbeiten wurden ab Mitte August 2024 mit wetterbedingten Unterbrüchen umgesetzt. Der benötigte Unterboden wurde mehrheitlich extern angeliefert. Die Werkabnahme mit Grundeigentümer, Gemeinde und kantonaler Abteilung für Umwelt erfolgte am 12. November 2024. Im Bereich der Dorfmatte konnte kein Unterboden abgetragen werden. Nach dem Bodenabtrag zeigte sich ein problematischer Untergrund. Die Fläche wurde geotechnisch beurteilt. Im Bereich der künftigen Böschung wurde das feinkörnige durchnässte Material der Deponiesohle bis auf die vorhandene Felsoberfläche ausgehoben, mit einer Drainageleitung entwässert und durch standfesten Felsaushub ersetzt.
Sämtliche naturnahen Flächen um den Installationsplatz und die Böschungen innerhalb des Gewässerraums sowie die Südböschung von Parzelle Nr. 47 wurden im Sommer durch eine Fachperson auf Neophyten kontrolliert. Im geringen Masse mussten unerwünschte Pflanzen entfernt werden. Anschliessend wurde ein Säuberungsschnitt durchgeführt und das Schnittgut entfernt. Ein erster Teil der Ostböschung wurde 2022 definitiv erstellt und mittels Spritzsaat begrünt. Die Bepflanzung hat sich schon sehr gut entwickelt. Gesamthaft sind rund 15’000 m2 ökologische Ausgleichsfläche definitiv erstellt. Zusätzlich bestehen rund 3’500 m2 temporäre naturnahe Flächen im Bereich der Installationen. Am 25. Oktober 2024 konnte der verlegte und ausparzellierte Knodenbach nach einer Schlussprüfung an den Kanton, Abteilung Landschaft und Gewässer übergeben werden. Mit der Schlussabnahme übernehmen der Kanton und die Gemeinde den Unterhalt der Gewässerparzelle.
Die geplante Jahresmenge für das Jahr 2025 beträgt 180’000 m3 Aushub lose. Die offene Fläche für die Ablagerung reicht voraussichtlich bis in den Herbst 2025. Im Sommer ist ein weiterer Bodenabtrag Richtung Norden nötig. Eine Rekultivierungsetappe kann voraussichtlich nicht geplant werden. Die im Jahr 2020 rekultivierten Flächen können nach einer Schlussabnahme im Herbst 2025 für die uneingeschränkte Nutzung freigegeben werden. Für die Fortsetzung der Deponie Babilon gegen Norden wurden mit den Landeigentümern Verträge abgeschlossen. Die Gemeinden Dietwil und Oberrüti haben im August 2023 die Festsetzung dieser Fortsetzung Nord im kantonalen Richtplan eingeleitet. Für diese Richtplananpassung wurde das öffentliche Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren vom 31. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025 durchgeführt. Im Sommer 2025 soll der Antrag dem Grossen Rat des Kantons Aargau zum Entscheid vorgelegt werden. Bei positivem Entscheid folgt das kommunale Nutzungsplanverfahren.
Hundekontrolle 2025
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert zehn Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei Amicus zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis am 30. April vorzunehmen. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, bitten wir ebenfalls um Meldung an die Finanzverwaltung Dietwil (finanzen@dietwil. ch, Telefon 041 789 60 60).
Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund und bleibt unverändert. Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter anfangs Mai (Stichtag 30. April) für die Periode vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 eine entsprechende Rechnung.
Am 1. März 2024 ist die überarbeitete Hundeverordnung in Kraft getreten. Seither gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April. Dies bedeutet, dass für Hunde, die nach diesem Datum angeschafft werden, erst ab dem Folgejahr die Hundetaxe erhoben wird. Das gleiche gilt auch für inner- und ausserkantonale Zuzüge sowie Zuzüge aus dem Ausland. Damit wurde auch die Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft. Im Gegenzug erhalten die Hundehalter bei Aufgabe der Hundehaltung oder Tod des Hundes auch keine Rückerstattung mehr.
Profitieren Sie vom Vergütungszins
Haben Sie schon Vorauszahlungen für die Steuern 2025 geleistet? Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind per 31. Oktober 2025 fällig. Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0,75 Prozent gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Für allfällige Ausstände wird jedoch ab dem 1. November 2025 ein Verzugszins in der Höhe von 5,0 Prozent verrechnet.
Falls Sie für Teilzahlungen weitere QR-Rechnungen benötigen, können Sie die gewünschte Anzahl bei der Finanzverwaltung Dietwil bestellen (finanzen@dietwil.ch, Tel. 041 789 60 60). Wir danken Ihnen für Ihre Überweisungen.

