Dietwil : Offizielle Mitteilungen 10.04.2026
10.04.2026 Dietwil: offizielle MitteilungenHundekontrolle 2026
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei AMICUS zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis ...
Hundekontrolle 2026
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund ab einem Alter von drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden sowie bei AMICUS zu registrieren. Diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies noch bis am 30. April 2026 vorzunehmen. Falls es Änderungen (Tod, Besitzerwechsel usw.) gegeben hat, bitten wir ebenfalls um Meldung an die Finanzverwaltung Dietwil (finanzen@dietwil.ch, Tel. 041 789 60 60).
Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.00 pro Hund und bleibt unverändert. Sofern keine Änderungen gemeldet wurden, erhalten alle bereits registrierten Hundehalter anfangs Mai (Stichtag 30. April 2026) für die Periode vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 eine entsprechende Rechnung.
Am 1. März 2024 ist die überarbeitete Hundeverordnung in Kraft getreten. Seither gilt für die Verrechnung der Hundesteuern nur noch der Stichtag 30. April. Dies bedeutet, dass für Hunde, die nach diesem Datum angeschafft werden, erst ab dem Folgejahr die Hundetaxe erhoben wird. Das Gleiche gilt auch für inner- und ausserkantonale Zuzüge sowie Zuzüge aus dem Ausland. Damit wurde auch die Erhebung der halben Hundesteuer abgeschafft. Im Gegenzug erhalten die Hundehalter bei Aufgabe der Hundehaltung oder Tod des Hundes auch keine Rückerstattung mehr.
Steuern: Profitieren Sie vom Vergütungszins
Haben Sie schon Vorauszahlungen für die Steuern 2026 geleistet? Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern sind per 31. Oktober 2026 fällig. Für jede Zahlung, die vor dem 31. Oktober geleistet wird, wird ein Vergütungszins von 0,25 Prozent gutgeschrieben. Dies gilt auch für Vorauszahlungen in Raten. Für allfällige Ausstände wird jedoch ab dem 1. November 2026 ein Verzugszins in der Höhe von 4,5 Prozent verrechnet.
Falls Sie für Teilzahlungen weitere QR-Rechnungen benötigen, können Sie die gewünschte Anzahl bei der Finanzverwaltung Dietwil bestellen (finanzen@dietwil.ch, Tel. 041 789 60 60). Wir danken Ihnen für Ihre Überweisungen.
Regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt (RIF): Freiwillige gesucht
Die Fachstelle RIF plant ein neues Angebot für Deutschkonversation in Dietwil und sucht dafür engagierte Freiwillige. Mit nur zwei Stunden pro Woche ermöglichen Sie Menschen, das Gelernte aus den Deutschkursen praktisch anzuwenden. So stärken Sie ihre sprachliche Sicherheit und fördern die Integration in der Gemeinde.
Sprache öffnet Türen! Helfen Sie mit, diese Tür zur Welt zugänglich zu machen. Interessiert? Die Fachstelle RIF freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme (info@rifoberesfreiamt.ch, Telefon 056 675 87 50).
Die Regionale Integrationsfachstelle Oberes Freiamt steht ausländischen, fremdsprachigen Einwohnerinnen und Einwohnern der 14 an der RIF beteiligten Gemeinden des Bezirks Muri als Kompetenzzentrum für Fragen rund um Migration und Integration zur Verfügung und ist Anlaufstelle für Freiwilligenarbeit im Flucht- und Migrationsbereich. Die Dietwiler Stimmberechtigten haben dem Beitritt zu diesem Gemeindeverband an der Gemeindeversammlung vom 21. November 2024 zugestimmt. Die Pilotphase dauert drei Jahre (2025 bis 2027).
