Dietwil : Offizielle Mitteilungen 06.02.2026
06.02.2026 Dietwil: offizielle MitteilungenSteuerabschluss 2025
Gegenüber den budgetierten ordentlichen Gemeindesteuern von Fr. 3’567’800.00 beträgt der ordentliche Gemeindesteuerertrag 2025 Fr. 3’799’903.30. Der ordentliche Steuerertrag (Gemeindesteuern, Eingang abgeschriebene ...
Steuerabschluss 2025
Gegenüber den budgetierten ordentlichen Gemeindesteuern von Fr. 3’567’800.00 beträgt der ordentliche Gemeindesteuerertrag 2025 Fr. 3’799’903.30. Der ordentliche Steuerertrag (Gemeindesteuern, Eingang abgeschriebene Steuern, Aktiensteuern und Quellensteuern) ist somit gegenüber dem Budget um Fr. 232’103.30 höher ausgefallen. Die Einkommensund Vermögenssteuern betragen rund Fr. 212’000.00 mehr als budgetiert. Die Aktien- und Quellensteuern 2025 übertreffen das Budget 2025 um rund Fr. 20’000.00.
– Gemeindesteuern: Fr. 3’519’528.45 (Fr. 3’281’156.85)
– Abschreibungen: Fr. 7’753.00 (Fr. 8’378.05)
– Eingang abgeschriebene Gemeindesteuern: Fr. 0.00 (Fr. 1’336.85)
– Quellensteuern: Fr. 172’210.05 (Fr. 150’547.15)
– Aktiensteuern: Fr. 108’185.70 (Fr. 161’633.50)
– Nach- und Strafsteuern: Fr. 2’463.15 (Fr. 10’650.40)
– Grundstückgewinnsteuern: Fr. 81’864.00 (Fr. 65’729.50)
– Erbschafts- und Schenkungssteuern: Fr. 2’587.95 (Fr. 0.00)
– Hundesteuern: Fr. 9’200.00 (Fr. 9’220.00)
– Staatssteuern: Fr. 3’869’826.40 (Fr. 3’535’376.15)
– Kath. Kirchensteuern: Fr. 365’497.05 (Fr. 358’296.65)
– Ref. Kirchensteuern: Fr. 52’376.70 (Fr. 41’509.80)
– Christ.-Kath. Kirchensteuern: Fr. 0.00 (Fr. 22.70)
– Feuerwehrpflichtersatz: Fr. 41’500.15 (Fr. 36’889.65)
Die Steuerabrechnung für das Jahr 2025 zeigt im Detail diese Zahlen (in Klammern Zahlen des Vorjahres): Es sind total Fr. 4’781.60 (Fr. 4’855.00) an Verzugszinsen eingegangen. Demgegenüber wurden Fr. 10’879.25 (Fr. 8’449.35) Vergütungszinsen gewährt. Der gesamte Steuerausstand an Kantons-, Gemeinde-, Feuerwehr- und Kirchensteuern beläuft sich auf brutto Fr. 916’195.90 (Fr. 572’818.70). Davon sind Fr. 532’602.15 (Fr. 132’154.10) noch nicht fällig. Für die fälligen Rechnungen in der Höhe von gesamthaft Fr. 383’593.75 (Fr. 440’664.60) läuft bereits das Inkassoverfahren (Mahnung, Stundung/Raten, Betreibung).
Gesuch um ordentliche Einbürgerung: Publikationsverfahren
Diese Person hat das Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Dietwil gestellt: – Krümmel, «Isabel» Mercedes, geb. 1996, weiblich, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 6042 Dietwil, Schönfeld 2
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Pro Senectute: Anlauf- und Beratungsstelle zu Altersfragen
Haben Sie Fragen zum Thema «Alter(n)»? Die Pro Senectute Aargau führt für die Gemeinde Dietwil die Anlauf- und Beratungsstelle zu Altersfragen. Die kostenlose, neutrale Beratung bietet Informationen über Altersthemen wie Pflege und Betreuung, Krankheiten, Entlastungsangebote, Wohnsituation, Hauswirtschaft, Lebensgestaltung, Finanzen und Vorsorge. Im Jahr 2025 hat diese Anlauf- und Beratungsstelle 9 Anfragen (Vorjahr: 3) aus der Gemeinde Dietwil beantwortet, insbesondere zu den Themen Vorsorgeauftrag, Finanzen und präventive Angebote.
Die Anlauf- und Beratungsstelle ist wie folgt erreichbar: Tel. 0848 40 80 80, beratung@info-ag.ch, www.info-ag.ch;Persönliche Beratung: Beratungsstelle Bezirk Muri, Zürcherstrasse 12, 5630 Muri, Tel. 056 664 35 77, muri@ ag.prosenectute.ch. Diese Informationen finden Sie auch unter www.dietwil.ch>Verwaltung>Amtsstellen>Anlauf- und Beratungsstelle.
Neben dieser Beratungsstelle führt die Pro Senectute viele Freizeit-, Bewegungs- und Bildungsangebote durch und bietet Dienstleistungen im Bereich der Hilfe zu Hause an: Daheim unterstützt (Alltags- und Haushaltshilfe), Daheim geniessen (Mahlzeitendienst), IT-Support und Unterstützung, Steuererklärungsdienst, Administrativer Dienst und Treuhanddienst. Sind Sie an diesen Angeboten interessiert? Dann nehmen Sie doch mit der Beratungsstelle der Pro Senectute Aargau Kontakt auf. Weitere Informationen erhalten Sie über die Website www.ag.pro-senectute.ch>Hilfen>Übersicht.
Grabräumung im Februar 2026
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Grabesruhe werden diese Grabfelder geräumt: – Familiengrab, Sektor 2 (unten rechts):
Baumann-Füglister Albert und Marie;
Zumbach-Bachmann Josef und Karolina
Die Gräber werden ab dem 23. Februar 2026 geräumt. Die Angehörigen der Verstorbenen wurden gebeten, allfällige Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis am 31. Januar 2026 zu entfernen. Nach diesem Termin wird die Gemeinde die noch vorhandenen Gegenstände und Pflanzen entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis!

