Dietwil: Offizielle Mitteilungen 06. 06. 2025
06.06.2025 Dietwil: offizielle MitteilungenEinwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni: Veröffentlichung der Beschlüsse
An der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 3. Juni 2025 wurden diese Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni: Veröffentlichung der Beschlüsse
An der Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 3. Juni 2025 wurden diese Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
4. Genehmigung der Kreditabrechnungen
a) Kommunalbaute: Fassadenrenovation, Dachsanierung und Photovoltaikanlage
b) Mehrzweckanlage: Sanierung
c) Pausenraumgestaltung: Sanierung Schulhausplatz und Kinderspielplatz
d) Schwimmbad: Sanierung mit Beckenerweiterung
e) Wasserzähler: Umstellung auf digitale Fernauslesung
Von den insgesamt 915 Stimmberechtigten nahmen 64 Personen (7.0 %) an der Versammlung teil. Das Beschlussquorum für eine abschliessend rechtskräftige Beschlussfassung lag bei 183 Stimmen. Sämtliche Beschlüsse wurden gemäss den Anträgen des Gemeinderates genehmigt, unterstehen jedoch dem fakultativen Referendum.
Ein allfälliges Referendumsbegehren und damit das Begehren um Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen ab Publikation von mindestens 1/10 der Stimmberechtigten schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Unterschriftenlisten sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Der Wortlaut des Begehrens kann vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Referendumsfrist endet am Montag, 7. Juli 2025.
Ab in die Ferien mit gültigen Reisepapieren
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Haben Sie schon überprüft, ob Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte noch gültig sind? Die Ausstellung neuer Reisedokumente dauert in der Regel rund 10 Arbeitstage. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Ausweise und beantragen Sie bei Bedarf frühzeitig einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte.
Die Identitätskarte kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bitte bringen Sie dafür den abgelaufenen Ausweis und ein aktuelles Passfoto mit. Bei Verlust der Identitätskarte ist zusätzlich die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle notwendig. Der Schweizer Pass sowie Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) sind beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen – online über www.schweizerpass.chodertelefonischunter 062 835 19 28. Nach vorgängiger Terminvereinbarung ist eine persönliche Vorsprache beim Ausweiszentrum in Aarau erforderlich, um die biometrischen Daten zu erfassen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung (Tel. 041 789 60 60, gemeinde@ dietwil.ch). Alle Informationen erhalten Sie zudem über unsere Website www.dietwil.ch>Dienstleistungen.
Einhaltung der Sichtzonen: Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Gute Sichtverhältnisse an Einmündungen und Kreuzungen sind entscheidend für die Sicherheit im Strassenverkehr. Nur wenn alle Verkehrsteilnehmenden einander frühzeitig sehen und einschätzen können, lassen sich Unfälle vermeiden. Dazu müssen sogenannte Sichtzonen freigehalten werden. Dieser sichtfreie Raum umfasst den Bereich zwischen 60 cm und 3 m über dem Strassenniveau. Innerhalb dieser Sichtzone dürfen sich keine Hindernisse befinden, die die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende verdecken könnten – also auch keine Sträucher, Hecken, Äste oder parkierten Fahrzeuge.
Die Augenhöhe von Personen in normalen Personenwagen liegt bei rund 1.00 bis 1.20 m über Strassenniveau. Sind Einfriedungen (Zäune, Mauern usw.) sowie Pflanzen im Randbereich entsprechend tief gehalten, sind Kinder, Velofahrende oder zu Fuss Gehende rechtzeitig erkennbar – insbesondere an gefährlichen Stellen wie Strasseneinmündungen oder Schulwegen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, ihre Grundstücke entsprechend zu kontrollieren und notwendige Rückschnitte vorzunehmen. Er dankt herzlich für das Verständnis und den wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Strassenverkehr.
Verteilung der Kosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten 2024
Die vom Kanton im Jahr 2024 bevorschussten Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten betrugen rund 485.85 Millionen Franken. Dies ergibt für die Gemeinden eine Belastung von Fr. 264.22 pro Einwohner/in (Vorjahr: Fr. 250.12). Für die Gemeinde Dietwil ergibt sich bei einer Bevölkerungszahl von 1’419 Personen per 31. Dezember 2024 ein Kostenanteil von Fr. 374’924.05 (Vorjahr: Fr. 362’928.85). Die Restkosten liegen gegenüber dem Budget gesamthaft um rund 3.65 Millionen Franken höher. Trotz des höheren Pro-Kopf-Beitrags ergibt sich für Dietwil eine Budgetunterschreitung von rund Fr. 10’000.00, was auf die tiefere Bevölkerungszahl per Ende 2024 zurückzuführen ist.
Der Gesamtbetrag enthält periodenbereinigte Restkosten sowie Rückerstattungen von Rücklagenfondsgeldern durch die vom Kanton anerkannten Einrichtungen. Im Erwachsenenbereich führt die Nutzung neuer ambulanter Angebote zu einer Unterschreitung der Restkosten.
Die Finanzierung der Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten erfolgt durch Kanton und Gemeinden gemeinsam. Der Kanton trägt 60 Prozent und die Gemeinden 40 Prozent. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt gemäss der jeweiligen Bevölkerungszahl.
